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Gibt es eine Höchstteilnehmeranzahl von Betriebsräten aus einer Firma zu einem Mobbing-Seminar?

H
hevia52
Nov 2016 bearbeitet

Unser Gremium hat 39 BR Mitglieder. Nun wollen 6 Betriebsräte gemeinsam zu einem Mobbing Seminar. Da spielt aber unser Vorsitzender nicht mit und meint die Anzahl wäre zu hcch und auch das Budget könnte man nicht überschreiten frage: ist dieses rechtens gibt es eine Höchstteilnehmerzahl von Betriebsräten und gibt es ein Budget vom Arbeitgeber, das nicht überschritten werden darf?

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Community-Antworten (7)

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Maclogic

03.02.2009 um 22:07 Uhr

Was geht denn da? Budget für Seminare, BRV spielt nicht mit? Wer hat denn die Grundlagenseminre für Betriebsverfassungsrecht-, Arbeitsrecht bei euch besucht?

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DonJohnson

03.02.2009 um 22:31 Uhr

@hevia52 also wenn es nciht so ernst wäre, würde ich echt kräftig lachen.

Eigentlich sollte es in so großen Gremien keine wirklich "neuen" geben - oder sagen wir die Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Aber selbst wenn der eine oder andere Frischling dabei ist, sollte doch genügend "Wissen" versammelt sein um zu wissen, dass das nciht der BRV bestimmt. Es ist auch sehr seltsam mit einem Budget zu kommen - gerade im anbetracht von Seminaren. Die Notwendigkeit ist VIELLEICHT ein Grund, aber kein Budget!

Also ehrlich, ich bin sprachlos - vielelicht fallen die Worte mir morgen ein - mal sehen...

Z
Z.Ickig

04.02.2009 um 05:17 Uhr

Zum einen ist es unerheblich, ob der Vorsitzende mitspielt und was er persönlich davon hält. Über die Teilnahme von BR-Mitgliedern an Seminaren ist nämlich ein Beschluß zu fassen, also entscheidet das gesamte Gremium.

Zum anderen ist fraglich, ob die Teilnahme von gleich 6 BR-Mitgliedern an einen Mobbing-Seminar erforderlich ist, wenn nicht die betriebliche Situation dies rechtfertigt, also Handlungsbedarf besteht. In einem Betrieb, in dem überhaupt keine Mobbing-Problematik besteht, könnte man das bezweifeln.

R
RAKO

04.02.2009 um 11:25 Uhr

Naja - bei 39 BR-Mitgliedern (Betriebsgröße 12001 - 15000 AN !) dürften sich die AN so weitläufig verteilen und dürfte die Wahrscheinlichkeit das doch mindestens ein Kollege/Kollegin mit Mobbingproblemen existiert doch so hoch sein, das 6 Mobbingspezialisten IMHO angemessen sind (sofern diese nicht ausgerechnet alle derselben Abteilung entstammen).

N
nicoline

04.02.2009 um 11:42 Uhr

RAKO Du hast mir das Wort aus dem Mund genommen ;-))

Z
Z.Ickig

04.02.2009 um 15:04 Uhr

Theoretisch schon.... aber in diesem Zusammenhang sollte man bedenken, dass der Begriff "Mobbing" eine in gewissem Sinne inflationäre Entwicklung eingeschlagen hat. Es kann ja gar schon als Mobbing ausgelegt werden, wenn der Arbeitgeber hartnäckig auf die Ausführung übertragener Aufgaben besteht *zwinker

H
hadky12

04.02.2009 um 15:59 Uhr

Budget ?? Jedes Betriebsratsmitglied hat auch eine Schulungspflicht. Dafür hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ausdrücklich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG eingeräumt. Gleichzeitig hat er den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten für die Schulungsteilnahme zu übernehmen. Budget verbraucht = keine Schulung mehr? Das ist nicht zulässig !!

Mobbing Seminar: Gutes Betriebsklima ist auch im Firmeninteresse. Das bedeutet für den Betriebsrat, dass er Mitglieder zum Mobbing Seminar schicken kann, wenn das Themen im Betrieb aktuell ist, also wenn z. B. dem Betriebsrat Mobbing-Fälle bekannt geworden sind (BAG, 15. 1. 97, NZA 97).

Höchstteilnehmerzahl Gerade beim komplizierten Thema Mobbing ist es in einem sehr großen Betrieb sinnvoll gemeinsam das Mobbingseminar zu belegen. Nach dem Seminarbesuch haben alle Teilnehmer den gleichen Wissensstand, können sich gegenseitig vertreten und gemeinsam Lösungen zu den Mobbing Fällen erarbeiten. Zudem lassen sich so Fahrtkosten sparen. Der Arbeitgeber hat bei Meinungsverschiedenheiten über die erforderliche Anzahl der Seminarteilnehmer, dem Seminartermin usw. nach dem Betriebsratsbeschluss die Möglichkeit, die Einigungsstelle an zu rufen.

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