BR_Wahlvorstand erkrankt - Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
Hallo, folgende Frage Wir haben erfolgreich mit 90% unseren ersten Betriebsrat gewählt und müssen nun die konstituierende Sitzung bis nächster Woche hin kriegen. Leider sind die Mitglieder äußerst schwierig zusammenzukriegen und motzen rum. Nun haben wir uns auf kommende Woche geeinigt, aber die BR-Wahlvorstandsvorsitzende (ich) bin nächste Woche leider im KrankenhausS und die Stellvertreterin (E) der Wahlvorstands-Vorsitzenden kann aus unverschiebbaren privaten Gründen nicht. Kann auch die 3. Person aus dem Wahlvorstand, die auch in den BR gewählt wurde, die konstituierende Sitzung leiten? Ich finde leider keine Info darüber, nur, dass der Stellvertretende BR-Wahlvorstandsvorsitzende dies übernehmen kann (muss).
Community-Antworten (3)
18.02.2020 um 12:11 Uhr
Der WV kann ja beschließen, dass das 3. Miglied die Stellvertretung übernimmt, wenn 1 und 2 verhindert sind. Die Aufgabe des WV zur konstituierenden Sitzung ist ja eh recht bescheiden.
Begrüßen, einen Wahlleiter für die Vorsitzendenwahl abstimmen lassen und Ende der Rolle des WV.
18.02.2020 um 12:38 Uhr
"und müssen nun die konstituierende Sitzung bis nächster Woche hin kriegen."
Wieso müsst Ihr das?
18.02.2020 um 12:52 Uhr
@BR_Wahl_BRC
Die EINBERUFUNG der konstituierenden Betriebsratssitzung muss spätestens eine Woche nach dem Tag der Betriebsratswahl erfolgen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
Die Sitzung selber kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Gruß Galaxy
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