Übernahme § 613 - alles rechtens?
Hallo,bin ziemlich in der Zwickmühle;vielleicht kann jemand etwas dazu beitragen ,das wirrwarr zu entzerren. Folgendes: wir sind ein PH und im Nov.08 von einem neuen Betreiber übernommen worden ,nach §613.wir sind weiter ein eigenständiger Betrieb und nicht in vorhandene Organe eingegliedert.Der neue GF hat keinerlei(angebl ) Erfahrung mit dem BR. Man traf sich zu einem unverb Erstgespräch, indem uns der GF eröffnete was er alles ändern wolle:die Wechselschichtzulage streichen dafür für jeden MA 40 Euro als Ausgleich bedeutet:höh Brutto und erhöhter Std-Lohn,die einführung der 38,5 Std-Woche usw. Der Nachtzuschlag würde erhöht von 1,27 auf 2,0 Euro in der Stunde Sonst Zuschläge blieben unberührt. wie gesagt ,dies wurde dem BR,der Urlaubsbedingt nicht vollzählig war mitgeteilt;ohne Angabe wann dies alles eintreffen sollte.Der BR konnte erst 2 Wochen später vollzählig in seiner Sitzung darüber diskutieren und war der Meinung da wir ja § 613 hatten ,sich der GF an ein Jahr gebunden wäre,diese Veränderungen erst im Okt 09 greifen würden. Weit gefehlt ,der GF führte umgehend das Besprochene in die Tat um und aus.Frage nun: ist dies rechtens und können wir noch was machen? Muß noch anmerken das der GF von der Belegschaft als Retter angesehen wird und eigentlich mit den erhaltenen 40 Euro mehr als zufrieden sind ;ein Vorgehen unsererseits könnten sie nicht verstehen. Wie sollen wir uns verhalten ?
Community-Antworten (3)
03.02.2009 um 13:49 Uhr
Ergänzend möchte ich auf meine Frage wegen des Sonntagsund Feiertagszuschlag (25%) hinweisen ;Der GF hat mit sofortiger Wirkung die Streichung des Zuschlags für den Nachtdienst eingeführt Dies betrifft allerdings nur die 4 Nachtarbeiter. Zuschläge für ND an einem Sonn-oder Feiertag erhalten diese mit der Begründung dies (ND ) sei der leichteste Dienst.Kollegen in Früh oder Spätschicht bekommen den Zuschlag weiterhin. Haben nicht aber auch Minderheiten Rechte ,die der BR vertreten sollte/müßte? Bin am Boden zerstört ;Wir wissen das wir eigentlich Recht haben und können nix dagegen tun.Gehen wir vors AG ,läßt uns der GF über den Jordan gehen und die Belegschaft lyncht uns .Was können wir noch retten bitte gebt uns Hilfestellung-der Druck ist enorm groß
03.02.2009 um 14:39 Uhr
@Rakete57,
viele Fragen:
-
bist Du noch der BR aus dem übergeleiteten PH? Wenn ja dann habt ihr doch während des Betriebsüberganges nach §613 a BGB ein Übergangsmandat?
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seit Ihr gewerkschaftlich vertreten?
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gilt beu euch ein TV weiter durch die Überleitung? Wenn ja sind dort auch die Zuschläge geregelt. Das würde heissen euer GF, kann hier nicht seinfach mal so streichen oder ändern.
03.02.2009 um 14:39 Uhr
Rakete 57 nun, aus Deinem ersten Thread auf Seite 2 geht hervor, dass ihr keinen Tarifvertrag habt/hattet.
verdi sagt hierzu folgendes:
http://aktive.verdi.de/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/betriebsuebergang_613a_bgb
Sicherung arbeitsvertraglicher Bestimmungen
Der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils – also die übernehmende Gesellschaft (AG, GmbH usw.) – schuldet den übergegangenen ArbeitnehmerInnen alles, was auch der ehemalige Arbeitgeber schuldete. Auch die übergegangenen ArbeitnehmerInnen haben gegenüber dem neuen Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten.
Der neue Arbeitgeber kann die arbeitsvertraglichen Bestimmungen vom Zeitpunkt des Übergangs an (also ohne Jahresfrist des § 613 a BGB) ebenso zu ändern versuchen, wie der bisherige Arbeitgeber.
Die Änderung kann durch Änderungsvertrag, durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder durch Änderungskündigung erfolgen.
Damit ist gesagt, welche Möglichkeit der AG hat.
können wir noch was machen *von der Belegschaft als Retter angesehen wird * ein Vorgehen unsererseits könnten sie nicht verstehen Gehen wir vors AG ,läßt uns der GF über den Jordan gehen und die Belegschaft lyncht uns
Was soll man da raten, als: holt Euch Hilfe von der Gerwerkschaft oder von einem Anwalt.
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