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§ 613 a zählt nicht bei einer Aktiengesellschaft?

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Lotusblüte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal, nun meine Frage: Ist es richtig das der 613 a BGB nur bei einer GmbH greift aber nicht bei einer AG? Wir sind eine AG und sollen einen neuen Investor bekommen. Nun wurde uns schon gesagt das der § 613 a nicht zum tragen kommt.

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Community-Antworten (5)

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Dr.House

21.07.2008 um 18:13 Uhr

Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, Anwalt oder Gewerkschaft einschalten. Es ist ein brisantes Thema und der AG erzählt manchmal viel....

Gruß Dr.House

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Lotusblüte

21.07.2008 um 18:16 Uhr

@Dr. House Das hat unsere Anwältin gesagt, ich bin nur leider im Moment nicht arbeiten und würde gerne mehr darüber wissen, denn ich höre sowas zum ersten Mal.

I
Immie

21.07.2008 um 18:41 Uhr

@Lotusblüte Der Erwerb von Anteilen an einer AG oder GmbH führt nicht zu einem Arbeitgeberwechsel. ArbGeb bleibt die Kapitalgesellschaft. Ein Gesellschafterwechsel ist kein ArbGebWeschsel, darum ist §613 a BGB nicht anwendbar.

L
Lotusblüte

21.07.2008 um 22:21 Uhr

@Immi Dann ist das ja eigentlich besser???

S
see-see

22.07.2008 um 00:11 Uhr

Hallo, das haben wir gerade hinter uns: die Gesellschafter unserer GmbH (Familien-Adel) haben alle ihre Anteile verkauft und ein Konzern der gleichen Branche hat sie gekauft. Auch bei uns kommt der 613a nicht zum Tragen, da alles beim Alten bleibt (keine neuen Arbeitsverträge, etc.). Lediglich die Eigentümer haben gewechselt. Ja, ich denke in unserem Fall war das besser als eine Übernahme nach 613a.

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