Betriebsratswahlen - Laufzeit?
Hallo Ihr Wissenden,
folgende Frage: unser 3er Betriebsrat besteht seit dem 31.01.09 nur noch aus zwei Mitgliedern, weil der Dritte im Bunde ausgeschieden ist (per Abfindung). Nachrücker sind nicht vorhanden. Auf Grund unserer Betriebsgröße (ca. 35 MA) brauchen wir aber 3 BR-Mitglieder. Nun ist mir schon klar das wir Neuwahlen durchführen müßen (wenn wir dann 3 Personen zusammenbekommen). Aber, jetzt die eigendliche Frage: Müßen wir in 2010 wieder eine "normale" BR-Wahl durchführen oder bleiben der nun zu wählende Betriebsrat im Amt?
ps: wird nicht leicht werden MA zu bekommen, welche sich zur Wahl stellen, die ducken sich alle.
vielen Dank für eure Mühe
träne
Community-Antworten (3)
03.02.2009 um 12:22 Uhr
Hallo träne,
das BetrVG § 13 Abs. 3 sagt: Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Dies besagt, dass sich Abweichungen von der regelmäßigen vierjährigen Amtszeit ergeben können. Ihre Dauer kann dann zwischen einem Jahr und fünf Jahren betragen. Näheres lies doch im § 13. Habt ihr eine Kommentierung? Viele Grüße Maria
03.02.2009 um 12:32 Uhr
@träne Wenn der neue BR zur regulären Wahl 2010 noch kein ganzes Jahr im Amt ist, wird nicht noch einmal gewählt. Da ihr eh Probleme habt Kandidaten zu finden, und so eine Wahl ja auch gut vorbereitet werden muss, wäre es also nicht schlecht wenn ihr zB erst im Juni eine Neuwahl durchführt. Das würde euch dann eine nochmalige Wahl 2010 ersparen.
03.02.2009 um 12:33 Uhr
@Maria
vielen Dank für Deine schnelle Hilfe, hat mir sehr geholfen.
l.g träne
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