Erstellt am 02.02.2009 um 20:18 Uhr von DonJohnson
Hmmm, wie könnte denn da ein BR was machen? Handelt es sich hier um Kollektivrecht? Na und die Ausnahmen im Individualrecht vermag ich auch nciht zu sehen...
Erstellt am 02.02.2009 um 20:22 Uhr von Ranger
Arbeitszeugnisse bzw. Korrekturen an solchen, können nur über das Arbeitsgericht eingeklagt werden. Das muss der AN aber selber machen.
Erstellt am 02.02.2009 um 20:36 Uhr von DonJohnson
@Ranger
Sehe ich nicht anders, darum mein Hinweis, dass es sich icht um Kollektivrecht handeln kann - aber du hast es auf den Punkt gebracht.
Erstellt am 02.02.2009 um 20:37 Uhr von peanuts
"Wir wissen ja das die AN sich ja beschweren können, ubd sich ein neues, bessres ausstellen lassen können. "
Aber auch nur dann, wenn eine gute oder sehr gute Arbeitsleistung hätte bescheinigt werden müssen. Ansonsten gibt es KEINEN Anspruch auf eine 2.
Erstellt am 02.02.2009 um 20:56 Uhr von Uschi66
@all,
für mich lässt dieses nur den einen Schluss zu: Scheidet der Personalverantwortliche bzw. Führungskräfte einmal aus, können diese maximal im Zeugnis die Note "5" erhalten. Denn sie müssen bei den Einstellungen schlechte Personalauswahlren getroffen haben. Wenn alle AN nur die Note 3 erhalten.
Fazit: Betroffenen AN kann man nur raten, die Zeugnisse einmal rechtlich werten und prüfen zu lassen. Ich würde als BR diese einmal auf einem 74er Gespräch zum Thema machen und dem AG die o. v. mir gemachte Aussage vorhalten.
Erstellt am 03.02.2009 um 00:23 Uhr von paula
wenn man sich die Darlegungslasten und Beweislasten vor dem ArbG mal anschaut dann macht der AG es aus seiner Sicht doch richtig....
Erstellt am 03.02.2009 um 00:34 Uhr von rainer w
Wäre das nicht auch eine Steilvorlage für den BR in Richtung §§ 96,97.98 Betrvg?!
Erstellt am 03.02.2009 um 00:53 Uhr von paula
@rainerw
warum?
Nach der Rechtsprechung sollte die Note 3 ja eigentlich die Regel sein, da dies einen MA beschreibt der seinen Job in der erforderlichen Form beherrscht
Erstellt am 03.02.2009 um 01:16 Uhr von rainer w
@paula
Ich habe ja nicht gesagt das Du unrecht hast, deshalb mein " auch......"
Aber wie gerne bestreiten die AG´s in unserem Lande Maßnahmen der Qualifizierten Schulungen?
Schön das ich nicht der eizigste Mihtnighttalker bin.
Erstellt am 03.02.2009 um 09:20 Uhr von Maria
Hallo ferrarif40,
eine Zeugnisbeurteilung mit der Note 3 bringt den AG immer in eine günstige Position. Laut Gericht muss dann nämlich der AN beweisen, dass er eine bessere Note verdient hat.
Würde der AG aber das Zeugnis mit der Note 4 oder gar 5 bewerten so müßte der AG den Beweis dafür erbringen.
So setzt er sich nicht in die Nesseln und wartet ab, ob der AN zur Nachbesserung des Zeugnisses auf ihn zukommt.
Kurz: Bequem aber selten fair.
Liebe Grüße
Maria