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Arbeitszeugnis Note; Firma stellt immer nur 3er Zeugnisse aus egal wer - ist das ok?

F
ferrarif40
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie (BR) haben festgestellt das die Firma jeden Ausscheidenden AN ein Arbeitszeugnis ausstellt das die Note 3 trägt. Ich habe jetzt schon überall Gesetze/Paragraphen gelesen aber nix darüber entdeckt. Wir wissen ja das die AN sich ja beschweren können, ubd sich ein neues, bessres ausstellen lassen können.

Das haben einige gemacht, und als Antwort bekommen das die Firma immer nur 3er Zeugnisse Ausstellt, egal wer..........

ist das ok ??

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Community-Antworten (10)

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DonJohnson

02.02.2009 um 21:18 Uhr

Hmmm, wie könnte denn da ein BR was machen? Handelt es sich hier um Kollektivrecht? Na und die Ausnahmen im Individualrecht vermag ich auch nciht zu sehen...

R
Ranger

02.02.2009 um 21:22 Uhr

Arbeitszeugnisse bzw. Korrekturen an solchen, können nur über das Arbeitsgericht eingeklagt werden. Das muss der AN aber selber machen.

D
DonJohnson

02.02.2009 um 21:36 Uhr

@Ranger Sehe ich nicht anders, darum mein Hinweis, dass es sich icht um Kollektivrecht handeln kann - aber du hast es auf den Punkt gebracht.

P
Peanuts

02.02.2009 um 21:37 Uhr

"Wir wissen ja das die AN sich ja beschweren können, ubd sich ein neues, bessres ausstellen lassen können. "

Aber auch nur dann, wenn eine gute oder sehr gute Arbeitsleistung hätte bescheinigt werden müssen. Ansonsten gibt es KEINEN Anspruch auf eine 2.

U
Uschi66

02.02.2009 um 21:56 Uhr

@all,

für mich lässt dieses nur den einen Schluss zu: Scheidet der Personalverantwortliche bzw. Führungskräfte einmal aus, können diese maximal im Zeugnis die Note "5" erhalten. Denn sie müssen bei den Einstellungen schlechte Personalauswahlren getroffen haben. Wenn alle AN nur die Note 3 erhalten.

Fazit: Betroffenen AN kann man nur raten, die Zeugnisse einmal rechtlich werten und prüfen zu lassen. Ich würde als BR diese einmal auf einem 74er Gespräch zum Thema machen und dem AG die o. v. mir gemachte Aussage vorhalten.

P
paula

03.02.2009 um 01:23 Uhr

wenn man sich die Darlegungslasten und Beweislasten vor dem ArbG mal anschaut dann macht der AG es aus seiner Sicht doch richtig....

RW
rainer w

03.02.2009 um 01:34 Uhr

Wäre das nicht auch eine Steilvorlage für den BR in Richtung §§ 96,97.98 Betrvg?!

P
paula

03.02.2009 um 01:53 Uhr

@rainerw

warum?

Nach der Rechtsprechung sollte die Note 3 ja eigentlich die Regel sein, da dies einen MA beschreibt der seinen Job in der erforderlichen Form beherrscht

RW
rainer w

03.02.2009 um 02:16 Uhr

@paula Ich habe ja nicht gesagt das Du unrecht hast, deshalb mein " auch......" Aber wie gerne bestreiten die AG´s in unserem Lande Maßnahmen der Qualifizierten Schulungen? Schön das ich nicht der eizigste Mihtnighttalker bin.

M
Maria

03.02.2009 um 10:20 Uhr

Hallo ferrarif40,

eine Zeugnisbeurteilung mit der Note 3 bringt den AG immer in eine günstige Position. Laut Gericht muss dann nämlich der AN beweisen, dass er eine bessere Note verdient hat. Würde der AG aber das Zeugnis mit der Note 4 oder gar 5 bewerten so müßte der AG den Beweis dafür erbringen. So setzt er sich nicht in die Nesseln und wartet ab, ob der AN zur Nachbesserung des Zeugnisses auf ihn zukommt. Kurz: Bequem aber selten fair. Liebe Grüße Maria

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