Geheimhaltung Mitarbeitergespräche
In unserer Firma hat sich eine Kollegin wegen Schwierigkeiten mit ihrer Vorgesetzte an den Betriebsrat gewendet. Unter anderem will die Kollegin wegen der Schwierigkeiten nicht mehr mit der Vorgesetzten in einem Zimmer zusammen arbeiten. Eine weitere Kollegin aus unserer Abteilung ist ebenfalls im Betriebsrat. Die Vorgesetzte versucht über diese Kollegin an Informationen aus dem Betriebsrat über diese Angelegenheit zu kommen,vermutlich um sich selbst einen Vorteil gegenüber der Geschäftsleitung zu verschaffen. Darf die Kollegin, die im BR ist, unserer Vorgesetzten Auskunft geben?
Community-Antworten (4)
17.02.2020 um 23:06 Uhr
Nein. Darf sie nicht. Damit verletzt sie ihre Pflichten und... als Betriebsratsmitglied, es seidem sie hat es mit allen Mitgliedern so abgesprochen. Die Rolle der Kollegin in der Kommunikation muss aber klar sein.
17.02.2020 um 23:58 Uhr
Was für ein Vorteil gegenüber der GF könnte rum springen, wenn man mit jemandem aus dem BR redet? wunder
18.02.2020 um 07:31 Uhr
Der Vorgesetzt könnte z. B. sich Argumente und Aussagen zu Recht legen.
18.02.2020 um 09:01 Uhr
Wenn ein Mitarbeiter sich an den BR wendet, dann geht der Inhalt des Gesprächs außer dem BR niemanden etwas an. so einfach ist das.
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