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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheimhaltung Mitarbeitergespräche

C
Clivia
Feb 2020 bearbeitet

In unserer Firma hat sich eine Kollegin wegen Schwierigkeiten mit ihrer Vorgesetzte an den Betriebsrat gewendet. Unter anderem will die Kollegin wegen der Schwierigkeiten nicht mehr mit der Vorgesetzten in einem Zimmer zusammen arbeiten. Eine weitere Kollegin aus unserer Abteilung ist ebenfalls im Betriebsrat. Die Vorgesetzte versucht über diese Kollegin an Informationen aus dem Betriebsrat über diese Angelegenheit zu kommen,vermutlich um sich selbst einen Vorteil gegenüber der Geschäftsleitung zu verschaffen. Darf die Kollegin, die im BR ist, unserer Vorgesetzten Auskunft geben?

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Community-Antworten (4)

A
ArbeitnehmerXYZ

17.02.2020 um 23:06 Uhr

Nein. Darf sie nicht. Damit verletzt sie ihre Pflichten und... als Betriebsratsmitglied, es seidem sie hat es mit allen Mitgliedern so abgesprochen. Die Rolle der Kollegin in der Kommunikation muss aber klar sein.

C
celestro

17.02.2020 um 23:58 Uhr

Was für ein Vorteil gegenüber der GF könnte rum springen, wenn man mit jemandem aus dem BR redet? wunder

B
BRHamburg

18.02.2020 um 07:31 Uhr

Der Vorgesetzt könnte z. B. sich Argumente und Aussagen zu Recht legen.

S
seehas

18.02.2020 um 09:01 Uhr

Wenn ein Mitarbeiter sich an den BR wendet, dann geht der Inhalt des Gesprächs außer dem BR niemanden etwas an. so einfach ist das.

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