Anonyme Beschwerde über anderen MM (§85)
Hallo,
eine MA hat sich beim BR über das Verhalten eines anderen MAs beschwert (er schickt ihr unangebrachte E-Mails). Die Erwartungshaltung der MA ist nun, dass sich der BR dessen annimmt, die MA möchte aber in dem gesamten Vorgang anonym bleiben.
Sind anonyme Beschwerden über §85 überhaupt durchführbar? Oder muss der Beschwerdeführer sich namentlich zu erkennen geben?
In diesem konkreten Fall ist früher bereits ein nicht-offizielles Gespräch mit dem Kollegen erfolgt, dann war einige Zeit alles ruhig, nun schickt er wieder E-Mails.
edit: Bzw. nochmal konkretisiert: Bei einer anonymen Beschwerde über das Verhalten des Betriebs, würden wir das mit der GF erörtern - Bei einer Beschwerde über das Verhalten eines anderen MAs sind wir uns nicht ganz sicher, ob dies anonym sinnvoll ist.
Community-Antworten (2)
17.02.2020 um 14:11 Uhr
Ich würde Rücksprache halten, was die MAin jetzt von Euch erwartet. Ihr könnt zum AG gehen und ihn auffordern, ganz allgemein nochmal verlautbaren zu lassen, das nur dienstbezogene E-mails zu verschicken sind. Sofern der MA nicht total doof ist, wird er aber wissen, woher das kommt.
Und wenn man ihn direkt anspricht auch ... selbst wenn man Ihren Namen weg lässt. Also typischer Fall von "wasch mich, aber mach mich bloß nicht nass dabei". Und das geht nicht!
17.02.2020 um 15:08 Uhr
"Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Wie soll der Arbeitgeber für Abhilfe sorgen, wenn er gar nicht weiß wie und wo? Und wie soll der Arbeitgeber die Berechtigung des Beschwerdeführers prüfen wenn er gar nicht weiß wer das ist.
Ergo: Eine anonyme Bschwerde geht beim § 85 nicht!
Aber: Muss es denn immer eine Beschwerde sein wenn sich ein Arbeitnehmer an den BR wendet? Ich betrachte es in solchen Fällen als Aufgabe des BR(M) den/die Kollege/in über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten des BR zu informieren und welche Folgen sich daran knüpfen (können). Der/die Kollege/in entscheidet dann üebr das gewünschte Vorgehen.
Im hier geschilderten Falle könnte das bedeuten dass sich der BR an den Arbeitgeber wendet (z.B. im Monatsgespräch) und ihm mitteilt dass sich jemand deshalb an den BR gewendet hat, damit das abgestellt wird. Man habe mit dem Mitarbeiter besprochen dass es noch nicht als offizielle Beschwerde behandelt wird, um die Angelegenheit möglichst lautlos zu erledigen.
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