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Ausbildungsende / Wahlvorstand / befristetes Arbeitsverhältnis - Muß der Azubi nach Bestellung in den JAV-Wahlvorstand jetzt unbefristet übernommen werden ?

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David_gegen_Goliath
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Auszubildender hat eine schriftliche Zusage nach der Ausbildung befristet für 6 Monate übernommen zu werden. Kurz vor Ende der Ausbildung wird dieser in den Wahlvorstand zu den JAV-Wahlen berufen. Muß der Azubi nach Bestellung in den Wahlvorstand jetzt unbefristet übernommen werden ?

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

30.01.2009 um 16:45 Uhr

David_gegen_Goliath die unbefristete Übernahme gem. § 78a BetrVG betrifft Mitglieder der JAV. Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen Schutz vor ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

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