Ausbildungsende / Wahlvorstand / befristetes Arbeitsverhältnis - Muß der Azubi nach Bestellung in den JAV-Wahlvorstand jetzt unbefristet übernommen werden ?
Hallo zusammen,
ein Auszubildender hat eine schriftliche Zusage nach der Ausbildung befristet für 6 Monate übernommen zu werden. Kurz vor Ende der Ausbildung wird dieser in den Wahlvorstand zu den JAV-Wahlen berufen. Muß der Azubi nach Bestellung in den Wahlvorstand jetzt unbefristet übernommen werden ?
Community-Antworten (1)
30.01.2009 um 16:45 Uhr
David_gegen_Goliath die unbefristete Übernahme gem. § 78a BetrVG betrifft Mitglieder der JAV. Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen Schutz vor ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.
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