Hallo, wir sind ein kleiner BR mit bisher 3 Personen. Durch Umstruckturierung werden wir demnächst eventuell nur noch unter 20 MAB sein und dadurch nur noch eine Person stellen können.
Wir gehen aber als GmbH mit in eine neugegründete Stiftung, welche weitere Mitarbeiter hat, die aber von ihrem vorigen Arbeitgeber "gestellt" werden und dort in einem Personalrat organisiert sind. Können wir dennoch einen GBR gründen? Denn ich habe gelesen, wenn Leiharbeitskräfte länger als 3 Monate eigestzt werden, sind sie Wahlberechtigt, können aber selbst nicht gewählt werden. Wie wird der Schwellenwert bestimmt? Zählen sie da eventuell mit?
Wir arbeiten als Stiftung unter einem Dach und haben ein gemeinsames Leitbild.
Ist kompliziert, oder?