Erstellt am 28.01.2009 um 08:50 Uhr von nicoline
§ 5 Teilurlaub
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
*wenn Resturlaub auf halbe Tage fallen*
Es gibt keine halben Tage Urlaub. Ab 5 hinterm Komma wird daraus 1 ganzer Tag (bei 20,9 also 21), unter 5 hinterm Komma bleibt es bei der Anzahl der Tage, die vor dem Komma stehen!
Und zu bedenken ist noch:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden ____vollen Monat____ des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer .........
Erstellt am 28.01.2009 um 09:01 Uhr von Jacker
Das wäre aber nur, wenn man die Firma verläßt und Resturlaub hat. Wie ist es aber bei Urlaub für das ganze Jahr, der sich durch Schichtarbeit ergibt. Also für 2009 20,9 Tage.
Erstellt am 28.01.2009 um 09:25 Uhr von nicoline
Die Aufrundungsregel ergibt sich bei __Teilurlaub__, aus meiner Sicht, grundsätzlich!
Erstellt am 28.01.2009 um 09:39 Uhr von uhu
ist der (Schicht)MA in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt?
Basis ist der Urlaubsanspruch bei Vollzeit, dann geteilt durch 12 Monate = U-Anspruch pro Monat; wird die TZ an fest vereinbarten Wochentagen geleistet, dann errechnet sich der U-Anspruch entsprechend der vertraglich vereinbarten Stundenzahl; wird die (verkürzte) Arbeitszeit (TZ) an allen Wochentagen geleistet, dann hat der TZ MA genau so viel U-Tage wie der Vollzeit-MA (bloß eben weniger Urlaubsstunden pro Urlaubstag);
Erstellt am 28.01.2009 um 10:13 Uhr von Jacker
Sie sind Vollzeitmitarbeiter. Sie arbeiten z. Bsp. 3 Tage Nachtschicht und haben dann 2 Tage frei. Arbeiten dann 2 Tage Tagschicht und haben dann 1 Tag frei usw.
Erstellt am 28.01.2009 um 10:52 Uhr von Uschi66
@Jacker
wie entstehen bei einem Vollzeit-MA Teile von Urlaubstagen? , x-Tage?
Ein Tag ist ein Tag egal ob hier Schicht gearbeitet wird oder nicht.