Kann ich (JAV-Bewerber) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis "verlangen" obwohl ich schon einen befristeten Vertrag unterschrieben habe?
Hallo.
Ich unterschreibe morgen meinen Übernahmevertrag für ien halbes Jahr und habe am Mittwoch, 28.01. meine mündliche Prüfung.
Unsere JAV Wahlen sind grade im Gange und soweit ich weiß, stehe nur ich zur Wahl, heißt also ich werde wohl unsere JAV Vorsitzende ;-).
Mich würde jetzt interessieren, ob der Kündigungsschutz dann auch für mich gilt, oder ob das aufgrund meines "Halb-Jahres-Vertrag" nicht möglich ist.
Habe ich also die Chance nach dem halben Jahr dank meines JAV-Status in dem Betrieb zu bleiben oder gilt der Zeitvertrag, weil dieser VOR der Wahl unterschrieben wurde ?
Danke euch im Voraus
Eileen
Community-Antworten (6)
26.01.2009 um 14:33 Uhr
Du mußt dringend einen Antrag auf unbefristete Übernahme beim AG stellen.Aber besser noch, suche schnell Rat bei der Gewerkschaft. Ich hoffe das du schon Mitglied bist. Wenn nicht frage mal nach bei der zuständigen Gewerkschaft.
26.01.2009 um 14:36 Uhr
@little-eileen auf Seite 2 dieses Forums gibt es einen thread, den Du unbedingt lesen solltest!!!!! Überschrift: JAV befristete Übernahme - bräuchte dazu dringend Hilfe
26.01.2009 um 14:41 Uhr
Leider bin ich noch nicht Mitglied in der Gewerkschaft (IG Metall). Unser Betrieb ist aber auch nicht in der Gewerkschaft, sind nur an die Tarifverträge angelehnt. MUSS man denn in die Gewerkschaft eintreten um JAV zu werden?
26.01.2009 um 14:51 Uhr
MUSS man denn in die Gewerkschaft eintreten um JAV zu werden? Nein, MUSS man nicht, ist aber nützlich für alle möglichen Angelegenheiten. Hast Du den thread ganz gelesen?
26.01.2009 um 15:05 Uhr
Ja, habe ich gelesen. Der Unterschied ist nur, dass der andere Thread-Schreiber ja schon JAV ist(!) und ich aller Wahrscheinlichkeit nach, ja erst noch gewählt werde. Ich denke das Beste wird sein, vor der Vertragsunterzeichung nochmal mit unserem BR zu reden und den zu fragen, wie das mit einem Vertrag aussieht oder?
Dieses "Antrag auf unbefristete Übernahme" höre u lese ich hier grad zum 1. Mal. Was genau muss ich da machen und WARUm überhaupt? Hab in unserer Firma noch nie was davon gehört oder so ein Antragsformular gesehen...
26.01.2009 um 15:32 Uhr
@little-eileen ja, da hast Du recht, das ist ein Unterschied, ich muß leider gestehen, dass ich Deinen Beitrag zu oberflächlich gelesen, bzw. verkehrt verstanden habe. Der § 78a BetrVG spricht ausdrücklich von Mitgliedern der JAV und _nach Beendigung der Berufsausbildung. Laß Dich da nochmal von Eurem BR beraten. Ich verstehe es doch jetzt richtig, dass Du vor der jetzt stattfindenden Wahl noch nicht Mitglied der JAV warst?
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