Hier das Urteil des EuGH vom 20.01. zum Jahresurlaub in voller Länge
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&numaff=C-520/06&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
Noch ein Tipp: Besser keine Antwort schreiben, dann bleibt diese Info oben.
Liebe Grüße Lotte
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