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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werbung zur BR Wahl erlaubt?

M
murat1972
Nov 2016 bearbeitet

hallo mein problem: ich habe an meinem arbeitplatz und überall in der firma flugblätter verteilt. jetz mein arbeit geber meint muß ich dass alle runter nehmen weil das stört ihn alles ganz normalle flugblatt kein personliche eingriff oder was schlimmes drauf ich brauch drinlicht hilfe m.f.g. murat

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Community-Antworten (2)

D
dist

23.04.2006 um 18:49 Uhr

hallo murat,

wahlwerbung ist dir erlaubt ,aber bitte nur an den schwarzen brettern und / oder in den pausenräumen aushängen / legen. auch kannst du vor dem werkstore sie außerhalb der arbeitszeit verteilen

gruß di stu

S
Sonja

23.04.2006 um 21:09 Uhr

Hallo murat1972! Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt. Aber nicht direkt in der Firma!

Wahlwerbung kann der Arbeitgeber in seinen Betriebsräume sogar verbieten. Er kann die Wahlwerbung aber auch für alle erlauben.

Beim Wahlvorstand erkundigen ob der AG die Wahlwerbung duldet und dafür z.B. das Schwarzes Brett zur Verfügung stellt. Wenn nein, muss man die Wahlwerbung ggf. vor dem Tor verteilen.

Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Also Flyer usw. in der Pause verteilen oder vor/ nach der Arbeit. Das gilt auch die Herstellung von Material für die Wahlwerbung. Also Flyer usw. nicht auf dem Kopierer / PC des Arbeitgebers herstellen, Intranet und eMail usw. nicht benutzen. Siehe auch Kommentar im Fitting zu § 20 BetrVG Rn 8

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