Befristete Arbeitsverträge
Hallo Leute!
Ich habe gehört, dass Arbeitnehmer die nach einem befristeten Arbeitsvertrag nicht mehr beschäftigt werden, innerhalb eines Jahren von demselben Betrieb nicht wieder eingestellt werden können. Das wäre gesetzlich. Habe in meinen Seminaren darüber noch nie etwas gehört. kann mir jemand sagen, wo man das nachlesen kann?
Gruß Gudrun
Community-Antworten (2)
21.01.2009 um 17:37 Uhr
Das ist auch Quatsch, dazu wirst Du nirgends etwas finden.
22.01.2009 um 08:04 Uhr
Hallo gudrun, andersrum wird ein Schuh draus, AN die schon mal im Betrieb beschäftigt waren, können ohen Sachgrund nicht befristet beschäftigt werden. siehe § 14 TzBfrG
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