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Zustimmungsverweigerung

H
Hallo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, können wir als Betriebsrat eine Zustimmungsverweigerung bei einer Um bzw. Höhgruppierung einer Mitarbeiter vornehmen, wenn wir keine genauen Angaben (Stellenausschreibung, vorherige Einstufung) haben

5.04403

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

21.01.2009 um 16:39 Uhr

Sicher, unvollständige Information. So wie Du fragst, scheint das ja nicht nur eine Höhergruppierung zu sein, sondern vor allem auch eine Versetzung auf eine andere Stelle, wenn Dir die (vorher verlangte?, interne) Stellenausschreibung fehlt.

H
Hallo

21.01.2009 um 16:51 Uhr

Zum Beitrag Zustimmungsverweigerung Es handelt sich nicht um eine Stellenneubesetzung, sondern nur um eine Höhergruppierung

K
Kölner

21.01.2009 um 18:14 Uhr

@Hallo Ich weiss gar nicht, ob ich den BR beteiligen würde als AG. Wenn ich als BR dann doch gefragt würde, könnte ich mir vorstellen (als BR) zunächst mal nichts dazu zu sagen.

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