W.A.F. LogoSeminare

Neueinstellung lt. § 99 BetrVG jedoch ohne Stellenausschreibung und aktueller Besetzung durch LeihArbN - wer kann helfen?

I
iddie3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Anhörung zur Einstellung eines MA erhalten. Die Stelle ist nicht ausgeschrieben und derzeit durch einen LeihArbN besetzt. Dieser LeihArbN ist befristet bis Ende Febr. im Entleiherbetr. angestellt. Der Wechsel bei uns im Haus soll zum 01.02. erfolgen. Wir haben hier unsere Bedenken. Nur finden wir aktuell leider nicht den richtigen Ansatz/ Paragraphen.

Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Gruß iddie3

3.90303

Community-Antworten (3)

P
pit47

20.01.2009 um 12:31 Uhr

Hallo iddie3, der BR sollte der Einstellung widersprechen, weil keine Ausschreibung stattgefunden hat. (§ 99 Abs. 2 Nr. 5)

N
nobli

20.01.2009 um 13:10 Uhr

Hallo iddie3,

hier meldet sich Radio Eriwan:

Im Prinzip hat pit47 recht,

aber, da sich der § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG auf den §93 BetrVG bezieht und dieser ein Initiativrecht des BR beschreibt ("kann verlangen") ist ein Widerspruchsrecht des BR nur dann gegeben, wenn dieser dieses Initiativrecht in Anspruch genommen hat und vom Arbeitgeber eine interne Ausschreibung verlangt hat! (Siehe Fitting 23. Auflage §99 Rd.Nr. 203 folgende - Seite 1455)

Das heißt habt Ihr vom AG die interne Ausschreibung (allgemein)verlangt dann könnt Ihr widersprechen. Im anderen Fall müsst Ihr die Sellenbesetzung hinehmen.

Dann solltet Ihr aber so schnell wie möglich die interne Stellenausschreibung von Eurem AG verlangen.

Gruß

Nobli

I
iddie3

20.01.2009 um 14:28 Uhr

Danke für die Info.

Gruß iddie3

Ihre Antwort