Hallo,
ist es eher eine Pflicht oder ein Recht, dass die JAV (bzw. deren Vorsitzender) an dem monatlichen Gespräch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilnehmen kann?

Oder darf die JAV nur dabei sein, wenn es dort um Themen der JAV geht?

Liebe Grüße aus Magdeburg