Neuer Betrieb auf Firmengelände - Zuständigkeit des BR?
Auf unserem Firmengelände wurde vor 6mon ein neues Gebäude errichtet in dem mittlerweile ca 15 MA arbeiten. Vom AG wurde uns mitgeteilt, dass diese nicht in unsere Zuständigkeit fallen, da es zwei eigenständige Betriebe seien. Nun werden aber des Öfteren sowohl Fahrzeuge als auch technische Geräte bei uns ausgeliehen und benutzt. Auch der bei uns angestellte Hausmeister muss sich um technische Belange des neuen Gebäudes kümmern. Manche unserer Teilzeitmitarbeiter arbeiten z.B. 15 h bei uns und 15h im neuen Betrieb (mit eigenständigem Arbeitsvertrag). Nun ist bei uns eben die Frage aufgetaucht ob wir auch für diese MA zuständig sind oder ob ein eigenständiger BR gewählt werden sollte….
Community-Antworten (4)
16.07.2024 um 00:23 Uhr
Sind dies tatsächlich eigenständige Betriebe habt ihr als BR da nichts zu schaffen.
16.07.2024 um 02:41 Uhr
aber genau diese Eigenständigkeit wird durch die Handlungen ja in Zweifel gezogen.
P.S. Ist halt schwierig ... holt Euch einen Fachmann/eine Fachfrau dazu.
16.07.2024 um 03:22 Uhr
Deshalb habe ich " tatsächlich eigenständige Betriebe" auch so beschrieben. Hier kann das keiner beurteilen. Vielleicht mal ein Organigramm einfordern, oder wenn ein WA vorhanden das dieser nach forscht ob das Gebäude vermietet ist.
16.07.2024 um 15:20 Uhr
Die Tatsache, dass der Betrieb auf dem gleichen Firmengelände angesiedelt ist muss nicht bedeuten, dass es der gleiche Betrieb ist. Der Hausmeister kann für das Gebäude sehr wohl zuständig sein, wenn z.B. der Mietvertrag die Erbringung von Hausmeisterleistungen vorsieht. Dann fallen die Tätigkeiten des Hausmeisters dort aber in eure Zuständigkeit. Auch die Erbringung von Leistungen im Bereich HR oder allgemeine Verwaltung muss nicht bedeuten, das es der gleiche Betrieb ist. Auch hier gibt es die Möglichkeit über Geschäftsbesorgungsverträge Vereinbarungen abzuschließen. Dass die Kollegen dort eigenständige Arbeitsverträge abschließen spricht eher für zwei Betriebe. Interessant ist es dann bei der Bilanzierung. Wenn ihr einen WA habt könnt ihr Einsicht die entsprechenden Unterlagen verlangen. Dort könnt ihr diese Fragen dann klären.
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