Öffentlich machen von fehlerhaftem Arbeiten - wie kann der BR argumentieren hinsichtlich der kaum kaschierten Anprangerung des MA?
Hallo zusammen,
ein Abteilungsleiter hat per mail die gesamte Abteilung angewiesen, sorgfältiger und fehlerfreier zu arbeiten (incl. Details), sonst behalte er sich arbeitsrechtliche Konsequenzen vor. Hintergrund sind Kundenbeschwerden. Als Beispiel hat der AL eine Reklamationsbearbeitung angehängt, anhand deren jeder MA innerhalb von 10 Sekunden herausfinden kann, welcher Kollege in dem Fall 'schlampig' gearbeitet hat. Wie kann ich als BR gegenüber dem AL argumentieren hinsichtlich der kaum kaschierten Anprangerung des MA? Persönlichkeitsrecht des Betroffenen? Fürsorgepflicht des Vorgesetzten? Vertraulichkeit von Arbeitsleistung? Ist das noch von Angesicht zu Angesicht zu regeln, oder sollte ich mich an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Nach erfolglosem googeln bin ich auch für links dankbar.
Community-Antworten (4)
16.01.2009 um 07:33 Uhr
grundsätzlich ist der ansprechpartner des br die geschäftsführung, und nicht irgendwelche vorgesetzte also gib dich nicht mit "hänsschen" ab, sondern geh gleich zum "hans"
wenn es bei euch einen datenschutzbeauftragten gibt, würde ich ihm den vorfall auch mal schildern
16.01.2009 um 16:41 Uhr
vielleicht argumentationshilfe :
Das durch Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung - vgl. BVerfGE 65, 1 (41 ff.) = NJW 1984, 419).
16.01.2009 um 22:16 Uhr
Leuchte Wie kriegsrat schon schrieb, ist der Ansprechpartner des BR der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung oder aber eine entsprechend bevollmächtigte Person. Ich gehe einmal davon aus, dass die Daten im Rahmen der Reklamationsarbeiten und die Auswertung, mit dem der schlampig Arbeitende Kollege "überführt" wird, durch technische Einrichtungen erfasst und auch ausgewertet werden. Ist dies der Fall, dann dürfte § 87 Abs. 1, Ziffer 1+6 BetrVG die richtige Argumentation in deinem Gespräch sein. Hier sollte der BR den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen fordern. Werden die Daten in EDV Anlagen oder PC-Systeme erfasst, dürfte auch die Beratung durch Sachverständige gerechtfertigt sein.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
20.01.2009 um 16:39 Uhr
Herzlichen Dank für Eure Antworten und Tipps!
Jetzt ist das Gremium dran, da im Interesse der Belegschaft (und des Rechts) was Anständiges und Angemessenes draus zu machen.
Verwandte Themen
Anhörung nach §102 mit fehlerhaftem Inhalt
ÄlterHallo, wir (BR) haben eine Anhörung nach §102 erhalten, die nach unserer Ansicht erhebliche Mängel aufweist. Ich fasse mal kurz zusammen, was uns aufgefallen ist. Ich würde gerne wissen, wie wir da
Betriebsvereinbarung öffentlich - muss der BR eine neu abgeschlossene BV unter seinen MA öffentlich machen?
ÄlterGuten Morgen zusammen, muss der BR eine neu abgeschlossene Betriebsvereinbarung unter seinen MA öffentlich machen? Wenn ja in welcher Form soll das geschehen? Unsere MA sind über die ganze Stadt vert
Darf AG das - Mobbingvorwurf öffentlich machen?
ÄlterHallo an alle, wir haben in unserem Betrieb aller Wahrscheinlichkeit nach?? einen Fall von Mobbing. Auf jeden Fall aber zumindest Benachteiligung und Ausgrenzung einer Kollegin. Wir hatten unsere
Wahlergebnis veröffentlichen - darf man das öffentlich aushängen?
ÄlterDarf man das Wahlergebnis öffentlich aushängen? Hallo, ich bin im Wahlvorstand und habe die diesjährige Betriebsratswahl durchgeführt. Die Auszählung ist vor 2 Tage ordnungsgemäß durchgeführt
auszählung öffentlich
Ältersos frage wir haben heute BR wahl gehabt: in einer 1 Stunde soll die auszahlung beginnen der Wahlvorstand hat beschlossen das die auszahlung nicht öffentlich sein wird. ist das rechtens ? ich k