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Betriebsgröße

E
Eliza
Nov 2016 bearbeitet

Gehören "Kurzfristige Beschäftigte" zur Betriebsgröße dazu ?

4.28702

Community-Antworten (2)

M
Mecki

15.01.2009 um 17:25 Uhr

Hallo Eliza,

wenn Du auf die Wahlberechtigung für den Betriebsrat anspielst, das ist in § 7 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Im Basiskommentar von Klebe heisst es dazu:

Eine nur kurzfristige Tätigkeit spricht nicht gegen die AN-Eigenschaft... usw. , das heisst sie zählen dazu.

Vielleicht hilft Dir das weiter.

Grüße

von Mecki

U
Uschi66

15.01.2009 um 17:34 Uhr

@Eliza

..in Ergänzung, wenn es umvdie Größe des BR geht. Hier geht es dann nach der Anzahl der Wahlberechtigten am Wahltag.

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