Erstellt am 15.01.2009 um 16:25 Uhr von Mecki
Hallo Eliza,
wenn Du auf die Wahlberechtigung für den Betriebsrat anspielst, das ist in
§ 7 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Im Basiskommentar
von Klebe heisst es dazu:
Eine nur kurzfristige Tätigkeit spricht nicht gegen die AN-Eigenschaft...
usw. , das heisst sie zählen dazu.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Grüße
von Mecki
Erstellt am 15.01.2009 um 16:34 Uhr von Uschi66
@Eliza
..in Ergänzung, wenn es umvdie Größe des BR geht. Hier geht es dann nach der Anzahl der Wahlberechtigten am Wahltag.