Betriebsgröße
Gehören "Kurzfristige Beschäftigte" zur Betriebsgröße dazu ?
Community-Antworten (2)
15.01.2009 um 17:25 Uhr
Hallo Eliza,
wenn Du auf die Wahlberechtigung für den Betriebsrat anspielst, das ist in § 7 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Im Basiskommentar von Klebe heisst es dazu:
Eine nur kurzfristige Tätigkeit spricht nicht gegen die AN-Eigenschaft... usw. , das heisst sie zählen dazu.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Grüße
von Mecki
15.01.2009 um 17:34 Uhr
@Eliza
..in Ergänzung, wenn es umvdie Größe des BR geht. Hier geht es dann nach der Anzahl der Wahlberechtigten am Wahltag.
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