Ersatzmitglied auch ohne Stimmen?
Moin, ich organisiere als Betriebsrat und Wahlvorstand erstmalig eine JAV-Wahl. Es gibt zwei gültige Wahlvorschläge und 5 Wahlberechtigte. Wer bei der Wahl die meisten Stimmenerhält geht in die JAV und derjenige mit den zweitmeisten Stimmen wird Ersatzmitglied. So weit ist alles klar, aber was passiert, wenn nun ein Bewerber alle Stimmen erhält? Wird der zweite Kandidat dann trotzdem Ersatzmitglied? Oder gibt es in dem Fall kein Ersatzmitglied?
Vielen Dank
Fast ein Nordlicht
Community-Antworten (3)
15.01.2009 um 17:31 Uhr
Hallo,
Du hast geschrieben, dass es zwei Wahlvorschläge gibt. Man kann doch wohl davon ausgehen, dass sich der zweite Vorschlag zumindest selbst wählt. Somit habt Ihr Euer Ersatzmitglied. Ansonsten hätte er oder sie doch nicht auf den Wahlvorschlag setzen lassen, oder???
Grüße,
Mecki
16.01.2009 um 01:00 Uhr
Moin Mecki, so einfach ist es leider nicht. Bei der JAV-Wahl hat nicht jeder, der gewählt werden darf auch das Wahlrecht. Gewählt werden dürfen alle unter 25. Wählen alle unter 18 und alle unter 25, die zur beruflichen Ausbildung im Unternehmen sind. Vielleicht geht ja alles glatt, aber was wenn No. Zwo wirklich keine Stimmen erhält? Ist er dann Ersatzmitglied oder nicht?
16.01.2009 um 05:35 Uhr
@Beinahnordlicht, keine Stimme - kein Ersatzmitglied! In dem (wenn auch seltsamen Fall??!!) habt ihr eine JAV, aber keine Vertretung. Ist nicht gut, wenn dann die JAV verhindert ist, kann keiner zu einer Sitzung und kein Ansprechpartner steht zur Verfügung. Warum sollte sich der Zweite nicht selbst seine Stimme geben???
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