Erstellt am 15.01.2009 um 16:31 Uhr von Mecki
Hallo,
Du hast geschrieben, dass es zwei Wahlvorschläge gibt.
Man kann doch wohl davon ausgehen, dass sich der zweite
Vorschlag zumindest selbst wählt. Somit habt Ihr Euer Ersatzmitglied.
Ansonsten hätte er oder sie doch nicht auf den Wahlvorschlag
setzen lassen, oder???
Grüße,
Mecki
Erstellt am 16.01.2009 um 00:00 Uhr von Fast ein Nordlicht
Moin Mecki,
so einfach ist es leider nicht. Bei der JAV-Wahl hat nicht jeder, der gewählt werden darf auch das Wahlrecht.
Gewählt werden dürfen alle unter 25. Wählen alle unter 18 und alle unter 25, die zur beruflichen Ausbildung im Unternehmen sind.
Vielleicht geht ja alles glatt, aber was wenn No. Zwo wirklich keine Stimmen erhält? Ist er dann Ersatzmitglied oder nicht?
Erstellt am 16.01.2009 um 04:35 Uhr von Mona-Lisa
@Beinahnordlicht,
keine Stimme - kein Ersatzmitglied!
In dem (wenn auch seltsamen Fall??!!) habt ihr eine JAV, aber keine Vertretung. Ist nicht gut, wenn dann die JAV verhindert ist, kann keiner zu einer Sitzung und kein Ansprechpartner steht zur Verfügung.
Warum sollte sich der Zweite nicht selbst seine Stimme geben???