Mehrarbeit durch GBR Sitzung?
Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wir sind ein 5 Köpfiger BR und nehmen alles 6 Wochen am GBR teil. Die GBR Sitzungen finden in unserem 320 Km entfernten Mutterunternhemne statt.
Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 7,6 Stunden von 6- 14:06 Uhr Jetzt meine Frage : An den Tagen wo GBR Sitzung ist fahre ich um 6:00 Uhr bei mir in der Firma Los und kehre so gegen 18:30 Uhr wieder zurück die Sitzung dauert 5 Stunden der Rest ist Fahrzeit. Bekomme ich die Fahrzeit auch gut geschrieben oder habe ich nur Anspruch auf meine "Normale Arbeitszeit von 7,6 Stunden. Die Geschäftsleitung will nämlich nur meine Normale Arbeitszeit bezaheln bzw gutschreiben
Danke für die Antworten
Eine Schriftliche Regelung gibt es nicht aber andere AN bekommen die Zeit gutgeschrieben wenn sie am gleichen Tag zurückfahren
Community-Antworten (2)
13.01.2009 um 17:34 Uhr
@HYpemood
Gibt es eine Regelung bei euch im Betrieb zum Thema Reisezeit? ArbV/TV/BV??
Wenn ja gilt diese auch für BR siehe Urteil LAG München, 25.09.2008, Az. 4 Sa 347/08. BR dürfen gem. § 78 Satz 2 BetrVG nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden.
Beim Freizeitausgleich, auch für notwenige BR-Reisezeiten, sind alle gleich http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/Beim+Freizeitausgleich+sind+alle+gleich.html?&SC=1639459&ML=VNR_BL20090107&NL=26
Gibt es für AN eine solche Regelung und diese besagt, es werden nur die normalen Arbeitszeiten lt. ArbV vergütet, gilt diese auch für BR
13.01.2009 um 17:43 Uhr
Eine Schriftliche Regelung gibt es nicht aber andere AN bekommen NOCH die Zeit gutgeschrieben wenn sie am gleichen Tag zurückfahren
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