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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit durch GBR Sitzung?

H
HYpemood
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wir sind ein 5 Köpfiger BR und nehmen alles 6 Wochen am GBR teil. Die GBR Sitzungen finden in unserem 320 Km entfernten Mutterunternhemne statt.

Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 7,6 Stunden von 6- 14:06 Uhr Jetzt meine Frage : An den Tagen wo GBR Sitzung ist fahre ich um 6:00 Uhr bei mir in der Firma Los und kehre so gegen 18:30 Uhr wieder zurück die Sitzung dauert 5 Stunden der Rest ist Fahrzeit. Bekomme ich die Fahrzeit auch gut geschrieben oder habe ich nur Anspruch auf meine "Normale Arbeitszeit von 7,6 Stunden. Die Geschäftsleitung will nämlich nur meine Normale Arbeitszeit bezaheln bzw gutschreiben

Danke für die Antworten

Eine Schriftliche Regelung gibt es nicht aber andere AN bekommen die Zeit gutgeschrieben wenn sie am gleichen Tag zurückfahren

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Community-Antworten (2)

U
Uschi66

13.01.2009 um 17:34 Uhr

@HYpemood

Gibt es eine Regelung bei euch im Betrieb zum Thema Reisezeit? ArbV/TV/BV??

Wenn ja gilt diese auch für BR siehe Urteil LAG München, 25.09.2008, Az. 4 Sa 347/08. BR dürfen gem. § 78 Satz 2 BetrVG nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden.

Beim Freizeitausgleich, auch für notwenige BR-Reisezeiten, sind alle gleich http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/Beim+Freizeitausgleich+sind+alle+gleich.html?&SC=1639459&ML=VNR_BL20090107&NL=26

Gibt es für AN eine solche Regelung und diese besagt, es werden nur die normalen Arbeitszeiten lt. ArbV vergütet, gilt diese auch für BR

H
HYpemood

13.01.2009 um 17:43 Uhr

Eine Schriftliche Regelung gibt es nicht aber andere AN bekommen NOCH die Zeit gutgeschrieben wenn sie am gleichen Tag zurückfahren

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