Kündigungsschutz Ausschußmitglieder - für Nicht-Betriebsratsmitglieder welche in einem von BR gebildeten Ausschuß mitgearbeitet haben?
Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Nicht-Betriebsratsmitglieder welche in einem von BR gebildeten Ausschuß mitgearbeitet haben ? Wenn ja, wo steht dass und wie lange ist die Person geschützt ?
WW
Community-Antworten (1)
13.01.2009 um 13:47 Uhr
@Willy Wichtig
Soweit die Mitglieder einer Arbeitsgruppe nicht zugleich BR-Mitglieder sind, unterfallen sie nicht dem allgemeinen kollektivrechtlichen Tätigkeitsschutz.
Also, keinen besonderen Kündigungsschutz. Diesen haben nur BRM und EBRM für 1 Jahr, sofern sie im Rahmen ihres Mandates tätig wurden. Also als Nachrücker.
Die Tätigkeit als BR oder auch die Mirtarbeit in Ausschüssen gem. § 28a BetrVG, sollte aber auch nicht aus Gründen des besonderen Kündigungsschutz erfolgen. Sondern der Sache wegen.
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