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Kündigungsschutz Ausschußmitglieder - für Nicht-Betriebsratsmitglieder welche in einem von BR gebildeten Ausschuß mitgearbeitet haben?

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Nicht-Betriebsratsmitglieder welche in einem von BR gebildeten Ausschuß mitgearbeitet haben ? Wenn ja, wo steht dass und wie lange ist die Person geschützt ?

WW

4.21801

Community-Antworten (1)

U
Uschi66

13.01.2009 um 13:47 Uhr

@Willy Wichtig

Soweit die Mitglieder einer Arbeitsgruppe nicht zugleich BR-Mitglieder sind, unterfallen sie nicht dem allgemeinen kollektivrechtlichen Tätigkeitsschutz.

Also, keinen besonderen Kündigungsschutz. Diesen haben nur BRM und EBRM für 1 Jahr, sofern sie im Rahmen ihres Mandates tätig wurden. Also als Nachrücker.

Die Tätigkeit als BR oder auch die Mirtarbeit in Ausschüssen gem. § 28a BetrVG, sollte aber auch nicht aus Gründen des besonderen Kündigungsschutz erfolgen. Sondern der Sache wegen.

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