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Abstimmung bei Betriebsversammlung durch Handzeichen erlaubt?

BL
Betriebsrat LM
Feb 2020 bearbeitet

Abstimmung bei Betriebsversammlung durch Handzeichen erlaubt? Wir als BR möchten ein Thema 8 Kurzarbeit) dürch die Belegschaft abgestimmt haben, damit es nachher, wie schon oft vorgekommen, keine Unstimmigkeiten mit der Belegschaft gibt. Ist das möchglich oder gibt es Bestimmungen, die dagegen sprechen? Danke für Infos.

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

05.02.2020 um 08:50 Uhr

Lieber nicht.Abstimmungen dieser Art sind überhaupt nicht vorgesehen.

M
Moreno

05.02.2020 um 09:18 Uhr

Aber auch nicht verboten! Da es keine Spielregeln für solche Abstimmungen gibt könnt Ihr machen wie ihr es für richtig haltet.

U
UliPK

05.02.2020 um 09:21 Uhr

Wüsste nicht was dagegen spricht. Sollte aber auch auf der Tagesordnung stehen.

"Beschlussfassung auf einer Betriebsversammlung

Auf einer Betriebsversammlung können auch Beschlüsse gefasst werden. Stellungnahmen und Willensäußerungen der Betriebsversammlung erfolgen durch Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Betriebsversammlung haben allerdings eine eher geringe rechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist an sie nicht gebunden. Er ist jedoch verpflichtet, einen von der Betriebsversammlung gefassten Beschluss zumindest zu prüfen. Unterlässt er dies, kann darin eine Pflichtverletzung liegen, die gegebenenfalls sogar einen Auflösungsantrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG rechtfertigen kann.

Einen Antrag auf Abstimmung (Beschlussfassung) über ein bestimmtes Thema kann jeder Arbeitnehmer stellen, der zur Teilnahme an der Betriebsversammlung berechtigt ist. Auch der Betriebsrat kann beantragen, dass die Betriebsversammlung über ein bestimmtes Thema abstimmen soll. Der Arbeitgeber kann dagegen keinen Beschluss der Betriebsversammlung herbeiführen. Er ist nicht antragsberechtigt.

An der Abstimmung dürfen nur die an der Betriebsversammlung teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer (einschließlich der Betriebsratsmitglieder) teilnehmen. Nur diese sind stimmberechtigt.

Die Betriebsversammlung ist grundsätzlich immer beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Für die Beschlussfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern an der Versammlung bzw. Abstimmung teilnimmt.

Die Beschlüsse auf einer Betriebsversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gefasst."

Quelle: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsversammlung/

K
krambambuli

05.02.2020 um 09:56 Uhr

Es war einmal ein BR, der hatte zwei Jahre zäh mit dem AG eine neue BV ausgehandelt. Stolz wollte er in der Betriebsversammlung darüber abstimmen lassen. 158 stimmten dafür - 163 waren dagegen. Wie geht man mit diesem Ergebnis um?

Ich würde niemals in einer Betriebsversammlung abstimmen lassen. Meist dürfte das Ergebnis emotional stark beeinflusst sein.

C
celestro

05.02.2020 um 10:55 Uhr

"Wie geht man mit diesem Ergebnis um?"

Steht doch schon hier im Thread:

"Die Beschlüsse der Betriebsversammlung haben allerdings eine eher geringe rechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist an sie nicht gebunden. Er ist jedoch verpflichtet, einen von der Betriebsversammlung gefassten Beschluss zumindest zu prüfen."

P
Pjöööng

05.02.2020 um 11:32 Uhr

"Wie geht man mit diesem Ergebnis um?"

Doch hoffentlich so, wie man es vorher besprochen und auch kommuniziert hat.

Hat man vorher besprochen und kommuniziert dass der Antrag eine 2/3 Mehrheit benötigt, so ist die BV abgelehnt. Hat man sich zuvor auf die einfache Mehrheit und eine bindende Abstimmung geeinigt, dann ist die BV abgelehnt. Hat man hingegen der Belegschaft erklärt, dass es sich nur um ein Stimmungsbild handelt, dann sollte man prüfen warum die BV keine große Akzeptanz findet.

Stellt man hingegen nur die BV zur Abstimmung ohne sich vorher Gedanken geacht zu haben wie man mit dem Ergebnis umgeht, dann ergeht es einem wie den Briten... Doof wenn der BR stehende Ovationen erwartet hat und solch eine Schlappe einfährt.

Die Frage ist natürlich auch immer, ob der Gegenstand geeignet ist, dass in einer BV darüber abgestimmt wird, Zwei Jahre zäher Verhandlungen, da kann der BR auch nicht erwarten dass dieses Thema in einer BV in 30 Minuten ausreichend behandelt werden kann. Da muss er vorher schon ausreichend informieren. Wenn er dabei nicht mitbekommt dass die BV nur schwerlich eine Mehrheit bekommt, dann macht er grundsätzlich etwas falsch.

U
UliPK

05.02.2020 um 11:52 Uhr

@Pjöööng dem kann man nur zustimmen. ?

SF
SBV Frank

06.02.2020 um 20:38 Uhr

Und was passiert, wenn nur einer aus der Versammlung eine geheime Abstimmung wünscht??

P
Pjöööng

07.02.2020 um 11:26 Uhr

Halt wie immer:

Der Versammlungsleiter lässt geheim abstimmen oder der Versammlungsleiter lässt (offen) darüber abstimmen ob geheim abgestimmt werden soll oder der Versammlungsleiter weist dieses Ansinnen zurück.

Warum sollte es hier anders sein?

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