Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen?
die höhe der abfindung beträgt 0,5 monatsverdienste eines jahres ist das vom bruttolohn oder nettolohn
Community-Antworten (1)
08.01.2009 um 14:14 Uhr
hallo,
Abfindungssätze beziehen sich immer auf den Bruttoverdienst. z.B.: Brutto 3.000,- / 10 Jahre Betriebszugehörigkeit / Faktor 0,5 ergibt 15.000 €
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