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Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen?

AM
Andi m.a.i.r
Jan 2018 bearbeitet

die höhe der abfindung beträgt 0,5 monatsverdienste eines jahres ist das vom bruttolohn oder nettolohn

3.97701

Community-Antworten (1)

N
Nemeth

08.01.2009 um 14:14 Uhr

hallo,

Abfindungssätze beziehen sich immer auf den Bruttoverdienst. z.B.: Brutto 3.000,- / 10 Jahre Betriebszugehörigkeit / Faktor 0,5 ergibt 15.000 €

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