Erstellt am 03.02.2020 um 12:11 Uhr von Kratzbürste
Du müsstest zumindest zum Arbeitsgericht und dort feststellen lassen, dass sie ungültig ist.
Erstellt am 03.02.2020 um 12:17 Uhr von Kjarrigan
Es zählt aber nur das was VOR dem Datum der Kündigungsübergabe war - nicht mehr das was nach der Übergabe bis zum letzten Tag passiert ist.
Und ja - als E Mitglied rutscht man zwar automatisch nach, muss aber nachweisen können, das man auch tatsächlich BR Arbeit geleistet hat. Und da ware es am einfachsten, wenn man an einer BR sitzung teilgenommen hat, weil es darüber ja ein Protokol gibt.
Also hast du vor dem 01.10.2019 an einer BR sitzung teilgenommen?
P.S. Hast du den innerhalb von 3 Wochen (nach dem 01.10.2019 also vor dem 22.10.2019 Kündigungsschutzklage eingereicht? Ansonsten ist eh alles zu spat und die Kündigung zum 31.03.2020 greift.
Erstellt am 03.02.2020 um 12:25 Uhr von moreno
Wieso sollte sie ungültig sein?
Kjarrigan jetzt haben wir uns überschnitten :-)
Erstellt am 04.02.2020 um 00:12 Uhr von antepligim
Kjarrigan zu Ihre frage : 1- nein habe ich nicht teilgenommen.
2 - Kündigungsschutzklage habe ich ja.