Rückkehr aus längerer Krankheit - auf welchen Arbeitsplatz?
Hallo, Kollege A ist aufgrund seiner Alkohol-Erkrankung für 9 Monate ausgefallen. Kollege B ist auf seinen Platz gerutscht. Er ist davon ausgegangen, dass er diese Tätigkeit beibehalten kann, da nach Aussage des Abteilungsleiter Koll. A auf gar keinen Fall wieder an den alten Job zurücksollte.
Jetzt ist Koll. A wieder da und Koll. B muss ab morgen auf seine alte Stelle zurück. Koll. A hätte einen Rechtsanspruch auf seinen Arbeitsplatz. Koll. B ist stinksauer und möchte auf gar keinen Fall wieder an seinen alten Platz zurück, da er dort Schwierigkeiten mit dem Gruppenleiter hat und froh war, diesen los zu sein.
Wie ist den jetzt tatsächlich die Rechtsituation?
Gruß BR-MZ1
Community-Antworten (1)
05.01.2009 um 15:42 Uhr
BR-MZ, unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des BR und unter Berücksichtigung von AV/TV Vereinbarungen gilt hier § 106 GewO
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