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Betriebssport - ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen oder wenigstens einen Anteil davon?

K
Kerstin
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit 6o Mitarbeitern, seit einiger Zeit gibt es eine Fußball Betriebssportgruppe. Die Kollegen dürfen mit Genehmigung der Geschäftsführung kostenlos die Dienstwagen benutzen. Der Fußballplatz muss gemietet werden, die Gruppe hat im Durchschnitt max. 8 Teilnhemer, die Platzmiete beträgt 65€. Nun gibt es die Anfrage der Kollegen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen oder wenigstens einen Anteil davon.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.01.2009 um 13:28 Uhr

@Kerstin Als AG würde ich das Ansinnen Fussball zu spielen sogar verbieten... ;-)

Nein, der AG ist bisher recht nett. Mehr muss er auch nicht sein und mehr bezahlen muss er auch nicht!

A
Alexa

06.01.2009 um 21:28 Uhr

In Ergänzung zu Kölner: Zu klären ist zudem die Frage nach dem Versicherungsschutz. Wie sind Unfälle bei diesem Sport zu werten? Arbeitsunfall, Privatunfall, Haftpflicht,... All dieses Risiko wird sich ein Arbeitgeber nicht gern (noch dazu "nur für 8 Leute") aufladen. Aber: Wenn das Thema Gesundheit bei Euch eine Rolle spielt kann man durchaus versuchen den Arbeitgeber zu einer (möglichst für alle Mitarbeiter zugänglichen) Sportförderung zu bewegen. Da könnten auch pauschale Zuschüsse für Rückenschulen, Ernährungsberatungen usw. möglich sein - und eben auch die Mietkosten für Sporteinrichtungen. Das kann man ggf. im Rahmen einer BV regeln - wenn der Chef "mitspielt". Viel Erfolg!

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