Abteilungsschließung
abteilungsschließung wie vorgehen und welche möglichkeiten hat der BR?
Community-Antworten (1)
12.09.2011 um 13:17 Uhr
Eine recht knappe Frage. Der BR sollte zunächst seine Informationsrechte (§§ 80. 92 und ggf 111 BetrVG) nutzen. Es stellt sich nämlich die Frage, welchen Umfang und Ausmaß die Maßnahme hat. Stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel oder werden diese nur anders verteilt u.s.w.
Also muss der AG darlegen, welche Maßnahmen er plant und warum. Nur wer weiß worum es geht, kann wirkungsvoll agieren.
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