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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungsschließung

T
träumer
Nov 2016 bearbeitet

abteilungsschließung wie vorgehen und welche möglichkeiten hat der BR?

1.65501

Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.09.2011 um 13:17 Uhr

Eine recht knappe Frage. Der BR sollte zunächst seine Informationsrechte (§§ 80. 92 und ggf 111 BetrVG) nutzen. Es stellt sich nämlich die Frage, welchen Umfang und Ausmaß die Maßnahme hat. Stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel oder werden diese nur anders verteilt u.s.w.

Also muss der AG darlegen, welche Maßnahmen er plant und warum. Nur wer weiß worum es geht, kann wirkungsvoll agieren.

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