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Klinikpersonal im NGG Tarifvertrag

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Klinik wurde eine Service GmbH gegründet. In den Gesellschaftsvertrag steht: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienst- und ServiceLeistungen insbesondere für die Bereiche Küche, Reinigung und Haustechnik. Die GmbH ist für dem Tarifvertrag vom NGG abgeschlossen. Fallen Pflegepersonal, KG, Ergo usw. auch darunter oder müssen diese unter dem Tarifvertrag vom DRK eingestellt werden. Es betrifft nur die geringfügigen Beschäftigten, dass andere Personal wird unter dem DRK Tarifvertrag eingestellt. Welche § oder Gesetze regeln das.

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

30.12.2008 um 20:34 Uhr

Hallo Frank, Du hast doch die Antwort schon allein gegeben. Es ist eine Sevice-GmbH für Küche, Reinigung und Haustechnik. Und die fallen üblicherweise unter den schlechteren TV NGG. Pflegepersonal, KG und Ergo fallen nicht darunter, auch wenn Pflegekräfte die Patienten mitunter reinigen ;-)

K
Kölner

31.12.2008 um 20:21 Uhr

@Frank Da hat der AG sehr clever, wenn auch für die AN zum Nachteil, gehandelt. Und interessant ist zukünftig hinsichtlich § 613a BGB, dass übergeleitete AN ggf. SOFORT einen anderen TV/andere Entlohnung haben werden.

A
Alexa

31.12.2008 um 22:50 Uhr

Tja und ich dachte immer das DRK hat so schlechte und die NGG so gute Tarifverträge... man lernt doch immer noch was dazu... ;-) Guten Rutsch!

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