Behandlung von Enthaltungen
Wie werden bei einer Abstimmung im Betriebsrat Enthaltungen behandelt? Bei Stimmengleichheit der Ja- und Nein-Stimmen und einer Mehrheit für Ja oder Nein
Community-Antworten (5)
29.12.2008 um 20:46 Uhr
@ellerr Enthaltungen sind als Ablehnungen zu werten. Beispiele einfache Mehrheit bei 9 BR Mitgliedern: 5 ja Stimmen 3 nein Stimmen 1 Enthaltung Ergebnis: Zustimmung
4 ja Stimmen 3 nein Stimmen 2 Enthaltung Ergebnis: Ablehnung
Sind von diesen z.B. nur 5 Anwesend (der BR ist trotzdem beschlussfähig)
2 ja Stimmen 2 nein Stimmen 1 Enthaltung Ergebnis: Ablehnung
29.12.2008 um 23:24 Uhr
Folgende Erklärung hab ich mal auf einem Seminar bekommen: Es muss immer eine Mehrheit FÜR den Antrag stimmen. Also zählen praktisch nur die Ja-Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder (bei Beschlußfähigkeit). Reicht diese Mehrheit aus, dann ist angenommen, wenn nicht, abgelehnt. Praktisch egal ob NEIN oder Enthaltung... Ist jetzt etwas sehr simpel ausgedrückt - aber immerhin hab ich mir das gut gemerkt!
30.12.2008 um 02:24 Uhr
ich beziehe mich auf § 33 Beschlüsse des Betriebsrats BetrVG danach heißt es (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt, weiter : (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Die Willensbildung im Betriebsrat Der BR trifft seine Entscheidungen als Kollegialorgan in einer förmlichen Sitzung durch Beschluss. Eine Willensbildung etwa durch Stillschweigen oder im Wege des Umlaufverfahrens ist auch dann unzulässig.
Die Beschlussfähigkeit deines BR ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse ( bei euch liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder – ggf. einschließlich Ersatzmitgliedern an der Beschlussfassung teilnimmt . Maßgebend ist die Zahl des nach § 9 oder § 11 ordnungsgemäß besetzten BR.
Beschlüsse des BR können grundsätzlich nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung und nicht etwa während der monatlichen Besprechungen zwischen AG und BR gemäß § 74 Abs. 1 oder bei sonstigen Zusammenkünften des BR gefasst werden (FKHES, Rn. 20; GK-Wiese/Raab, Rn. 9; HSG, Rn. 4; ArbG Heilbronn 13. 6. 89, BB 89, 1897 = AiB 89, 351 mit Anm. Schoof). Schaut man sich Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens an dann wir man sehen ,das Ein Beschluss des BR , sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder gefasst, wobei nur die Zahl der BR-Mitglieder berücksichtigt wird, die sich an der Abstimmung beteiligt.
Ein Antrag ist angenommen, wenn – bei einfacher Stimmenmehrheit – die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür gestimmt hat; Stimmenthaltungen, die grundsätzlich möglich sind, wirken sich als Ablehnung aus .
Auch ich habe ein Beispiel:
a) Von sieben BR-Mitgliedern sind (einschließlich Ersatzmitgliedern) nur drei anwesend. Beschlussfähigkeit ist nicht gegeben. Der BR kann keine wirksamen Beschlüsse fassen.
b) Neun BR-Mitglieder (einschließlich Ersatzmitgliedern) sind anwesend. Von diesen stimmen fünf für und vier gegen den Antrag. Der Antrag ist angenommen.
c) Neun BR-Mitglieder (einschließlich Ersatzmitgliedern) sind anwesend. Von diesen erklären zwei, sich nicht an der Abstimmung beteiligen zu wollen. Für den Antrag stimmen vier und gegen den Antrag drei BR-Mitglieder. Der Antrag ist angenommen, weil für diese Abstimmung von sieben anwesenden Mitgliedern auszugehen ist. Wer nicht an der Abstimmung teilnimmt, wird als nichtteilnehmendes BR-Mitglied gezählt.
d) Von elf BR-Mitgliedern sind (einschließlich Ersatzmitgliedern) sieben anwesend. Von diesen stimmen drei mit Ja, zwei mit Nein, und zwei enthalten sich der Stimme. Der Antrag ist mit 3 : (2 + 2) abgelehnt, weil nicht die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder mit Ja gestimmt hat.
Ich gebe zu Bedenken: Die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder eines beschlussfähigen BR reicht für einen wirksamen Beschluss nicht aus, wenn das Gesetz die Mehrheit der Stimmen der BR-Mitglieder (absolute Mehrheit) fordert. Sie wird verlangt:
beim Rücktritt des BR (§ 13 Abs. 2 Nr. 3); bei der Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erledigung auf Ausschüsse (§ 27 Abs. 3, § 28); bei der Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen gem. § 28a; bei der Aufstellung bzw. Änderung einer Geschäftsordnung (§ 36);
Letztlich ist es wichtig eine ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung an die BR Mitglieder zu ersehenden. In der Sitzung ist auf die Beschlussfassung / Antragsstellung zum Tagesordnungspunkt zu achten. Eurer AG wir genau prüfen lassen ob der Beschluss rechtmäßig erteilt wurde .
Lasst euch also nicht von der ordnungsgemäßen Einladung aller BR Kollegen von der AG beeinflussen.
Nur wenn wir /ihr euch nicht vom AG beeinflussen last kann ein ordnungsgemäßes BR Arbeit Durchgeführt werden.
Hallo @ von ganther Dieser Beitrag wurde von mir unter Einbeziehung des BetrVG durchgeführt. Ich weise darauf hin das sich das Gesetzt zur Rechtberatung geändert hat so das du ganz entspannt bleiben kannst .
Denoch habe ich mich auf deine weiteren Aktionen außerhalb dieses Forum vorbereitet.
30.12.2008 um 09:12 Uhr
@ellerr, stimmt schon enthalten ist wie "nein". aber der BRM sollte mit dem Enthalten auch etwas aussagen können oder zumindest es begründen können und sich nicht nur Enthalten weil er sich nicht damit auseinandersetzen will.
Bei uns im Rat war das mal ein Problem, immer mehr haben sich enthalten, irgendwann wurde es einem bestimmten BRM zu Bunt und er fragte was die BRMs den noch brauchen um sich zu entscheiden ob NEIN oder Ja.Dabei kam raus das viele enthalter nur nicht Position beziehen wollten.... Da gab es richtig stress.Der BRM (hier bekannt) hasst es grade wen BRMs nur rum Eiern und im Rat sind damit sie keiner anfässt.
30.12.2008 um 12:05 Uhr
@La Fee, ist aber auch ärgerlich immer diese "Wasch mich aber mach mich nicht nass Typen".Das macht doch keinen Sinn.Die enthaltung war bestimmt nicht gedacht damit sich BRMs aus allen raushalten bzw damit ihren Protest an der Welt Kundtun
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