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Kein Schriftführer im Gremium - Was nun?

AT
ac too
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, was passiert wenn im BR Gremium keiner den Schriftführer machen will?

10.553010

Community-Antworten (10)

F
frager1

22.12.2008 um 22:14 Uhr

@ac too,

ganz einfach, ein Protokoll ist Pflicht und wenn ihr euch nicht verständigen könnt, könnt ihr keine ordnungsgemäßen Sitzungen durchführen.

Man sollte wenn sich keiner unbedingt dazu gerufen fühlt, es reium, also wechselweis zu machen.

N
nicoline

22.12.2008 um 22:16 Uhr

@ac too oh, gibt viele Möglichkeiten: der BRV schreibt, der sellvertr. BRV schreibt, es geht Reih um im ganzen Gremium oder ihr beschließt, eine Schreibkraft haben zu wollen ;-))

P
pirat

22.12.2008 um 22:26 Uhr

@nicoline, IMHO, wobei Letzteres, wegen SchriftführerVerweigerungstaktik, wohl eher einem nichterfüllten Weihnachtswunsch gleichkommt....

N
nicoline

22.12.2008 um 22:33 Uhr

Hallo Freibeuter tja, alle Wünsche kann man nicht erfüllen und nicht alle Träüme werden wahr, trallali, trallala, muß wohl zunächst mal der BRV schreiben, bis das geklärt ist.

K
Kölner

23.12.2008 um 09:34 Uhr

@ac too 'nicoline' schrieb es ja schon. Wenn es keiner macht, dann macht es automatisch der BRV...

P
packer

23.12.2008 um 14:04 Uhr

wer als letzter verspätet zur sitzung kommt macht es :)

L
Lotte

23.12.2008 um 16:39 Uhr

packer, das ist eine gute Idee. Man könnte sonst auch vor jeder Sitzung Kirschkuchen verteilen und der, der den Kern hat, macht's ;-))

P
packer

23.12.2008 um 17:48 Uhr

ui, auch ne klasse idee... bei meinem glück schieb ich dann nach dreimal sitzung einen haß auf kirschkuchen :)))

DAH
Der alte Heini

27.12.2008 um 19:21 Uhr

frager1 Warum kann man keine ordnungsgemäßen Sitzungen durchführen, wenn keiner das Protokoll schreiben will??? Diese Behauptung ist doch Quatsch. Damit eine ordnungsgemäßen Sitzungen stattfinden kann, hat der Vorsitzende die Berechtigten zu den Sitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung mit Bekanntgabe des Ortes und dem Zeitpunkt rechtzeitig einzuladen. Auch muss die Nichtöffentlichkeit der Sitzung sichergestellt sein. Ist o.g. geschehen dürfte einer ordentliche Sitzung nichts im Wege stehen. Ob nun im nachhinein eine Niederschrift gefertigt wird ist doch für die Rechtmäßigkeit der Sitzung unerheblich.

ac too Gem.: § 34 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrats eine Niederschrift aufzunehmen. Wie diese Niederschrift aussieht obliegt dem BR. vom Gesetz wird nur gefordert, dass mindestens der Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, protokolliert werden und der Niederschrift eine Anwesenheitsliste beizufügen ist in der sich jeder Teilnehmer handschriftlich einzutragen hat. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.

O.g. sind die Anforderungen, die eine ordentliche Sitzungsniederschrift nach dem Gesetz erfüllen muss. Diese Anforderungen dürfte doch einer aus dem Gremium erfüllen können, zumal eine Sitzung ohne Beschlussfassung in der Niederschrift sehr kurz ausfallen könnte.

DN
Der Neue

28.12.2008 um 19:45 Uhr

Haha, wir hatten 3 BRM die Schriftführer werden wollten, mussten einen wählen....

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