Erstellt am 22.12.2008 um 21:14 Uhr von frager1
@ac too,
ganz einfach, ein Protokoll ist Pflicht und wenn ihr euch nicht verständigen könnt, könnt ihr keine ordnungsgemäßen Sitzungen durchführen.
Man sollte wenn sich keiner unbedingt dazu gerufen fühlt, es reium, also wechselweis zu machen.
Erstellt am 22.12.2008 um 21:16 Uhr von nicoline
@ac too
oh, gibt viele Möglichkeiten: der BRV schreibt, der sellvertr. BRV schreibt, es geht Reih um im ganzen Gremium oder ihr beschließt, eine Schreibkraft haben zu wollen ;-))
Erstellt am 22.12.2008 um 21:26 Uhr von pirat
@nicoline,
IMHO, wobei Letzteres, wegen SchriftführerVerweigerungstaktik, wohl eher einem nichterfüllten Weihnachtswunsch gleichkommt....
Erstellt am 22.12.2008 um 21:33 Uhr von nicoline
Hallo Freibeuter
tja, alle Wünsche kann man nicht erfüllen und nicht alle Träüme werden wahr, trallali, trallala, muß wohl zunächst mal der BRV schreiben, bis das geklärt ist.
Erstellt am 23.12.2008 um 08:34 Uhr von Kölner
@ac too
'nicoline' schrieb es ja schon. Wenn es keiner macht, dann macht es automatisch der BRV...
Erstellt am 23.12.2008 um 13:04 Uhr von packer
wer als letzter verspätet zur sitzung kommt macht es :)
Erstellt am 23.12.2008 um 15:39 Uhr von Lotte
packer,
das ist eine gute Idee. Man könnte sonst auch vor jeder Sitzung Kirschkuchen verteilen und der, der den Kern hat, macht's ;-))
Erstellt am 23.12.2008 um 16:48 Uhr von packer
ui, auch ne klasse idee... bei meinem glück schieb ich dann nach dreimal sitzung einen haß auf kirschkuchen :)))
Erstellt am 27.12.2008 um 18:21 Uhr von Der alte Heini
frager1
Warum kann man keine ordnungsgemäßen Sitzungen durchführen, wenn keiner das Protokoll schreiben will??? Diese Behauptung ist doch Quatsch.
Damit eine ordnungsgemäßen Sitzungen stattfinden kann, hat der Vorsitzende die Berechtigten zu den Sitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung mit Bekanntgabe des Ortes und dem Zeitpunkt rechtzeitig einzuladen. Auch muss die Nichtöffentlichkeit der Sitzung sichergestellt sein.
Ist o.g. geschehen dürfte einer ordentliche Sitzung nichts im Wege stehen.
Ob nun im nachhinein eine Niederschrift gefertigt wird ist doch für die Rechtmäßigkeit der Sitzung unerheblich.
ac too
Gem.: § 34 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrats eine Niederschrift aufzunehmen.
Wie diese Niederschrift aussieht obliegt dem BR. vom Gesetz wird nur gefordert, dass mindestens der Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, protokolliert werden und der Niederschrift eine Anwesenheitsliste beizufügen ist in der sich jeder Teilnehmer handschriftlich einzutragen hat. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
O.g. sind die Anforderungen, die eine ordentliche Sitzungsniederschrift nach dem Gesetz erfüllen muss.
Diese Anforderungen dürfte doch einer aus dem Gremium erfüllen können, zumal eine Sitzung ohne Beschlussfassung in der Niederschrift sehr kurz ausfallen könnte.
Erstellt am 28.12.2008 um 18:45 Uhr von der Neue
Haha,
wir hatten 3 BRM die Schriftführer werden wollten, mussten einen wählen....