Abmahnung für Falschparker
@ll - darf ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten betrieblich abmahnen für das Falschparker im öffentlichen Raum? Keine Strafzettel schreiben im Sinne des Staates, aber wegen diesem Vergehen dienstlich abmahnen? Ist das richtig?
Community-Antworten (7)
30.01.2020 um 21:31 Uhr
Zitat: "Nicht jeder Rüffel, jede Vorhaltung oder dringende Ermahnung durch Ihren Arbeitgeber gefährdet Ihr Arbeitsverhältnis. Gefährlich ist die Beanstandung nur dann, wenn eine "Abmahnung" im Rechtssinne vorliegt. Damit überhaupt eine Abmahnung vorliegt, sind nach der Rechtsprechung folgende drei Voraussetzungen erforderlich:
Erstens muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschreiben, d.h. er muss Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes nennen. Pauschale Hinweise auf "häufiges Zuspätkommen" oder "mangelhafte Arbeitsleistungen" sind keine Abmahnungen.
Zweitens muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten deutlich als Vertragsverstoß rügen und den Arbeitnehmer dazu auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Drittens muss der Arbeitgeber klar machen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss.
https://www.hensche.d/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html#tocitem1"
wobei hier mit Vertragsverstoß der "Arbeitsvertrag" gemeint ist. Es ist doch eher zu bezweifeln, das jemand einen Arbeitsvertrag hat, in dem rechtlich einwandfrei das korrekte Parken im öffentlichen Raum als Pflicht enthalten ist.
30.01.2020 um 22:12 Uhr
Auf Deutsch gesagt das geht dem Arbeitgeber einen Scheissdreck an ;-)
31.01.2020 um 00:19 Uhr
eigentlich nein. So wie von den Kollegen beschrieben. Obwohl ich sogar einen Fall konturieren könnte: AN parkt auf öffentlichen Grund die Firmenzufahrt zu und so sind die Rettungswege blockiert....
31.01.2020 um 08:48 Uhr
Um auch mal was zu konstruieren (was so sogar schon vorgekommen ist): Was wenn man mit dem Firmentransporter (Firmenname gut sichtbar!) quer gleich 3 Behindertenparkplätze zuparkt und das ganze auch noch in die Medien gelangt?
31.01.2020 um 09:04 Uhr
Ich bin dann doch mehr bei moreno. Der AG darf sich nicht in das Privatleben einmischen. Wenn das falsch geparkte Auto ein Dienstwagen war und es ein Knöllchen war, kann er das Knöllchen an den Fahrer weitergeben
31.01.2020 um 09:16 Uhr
Wenn mein AG mir eine Abmahnung wegen Falschparken auf öffentlichen Straßen schreiben würde, dann würde ich darüber lachen, mich köstlich amüsieren und mich sogar noch dafür bedanken. Da sieht man wieder einmal, was in den Köpfen von AG alles vorgeht. Ich bin da ganz bei Moreno.
31.01.2020 um 10:34 Uhr
"Es ist doch eher zu bezweifeln, das jemand einen Arbeitsvertrag hat, in dem rechtlich einwandfrei das korrekte Parken im öffentlichen Raum als Pflicht enthalten ist. "
Bei uns verpflichten sich die Firmenwagennutzer schriftlich bei Überlassung des Fahrzeuges, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten...
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