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Abmahnung für Falschparker

C
Council
Jan 2020 bearbeitet

@ll - darf ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten betrieblich abmahnen für das Falschparker im öffentlichen Raum? Keine Strafzettel schreiben im Sinne des Staates, aber wegen diesem Vergehen dienstlich abmahnen? Ist das richtig?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

30.01.2020 um 21:31 Uhr

Zitat: "Nicht je­der Rüffel, je­de Vor­hal­tung oder drin­gen­de Er­mah­nung durch Ih­ren Ar­beit­ge­ber gefähr­det Ihr Ar­beits­verhält­nis. Gefähr­lich ist die Be­an­stan­dung nur dann, wenn ei­ne "Ab­mah­nung" im Rechts­sin­ne vor­liegt. Da­mit über­haupt ei­ne Ab­mah­nung vor­liegt, sind nach der Recht­spre­chung fol­gen­de drei Vor­aus­set­zun­gen er­for­der­lich:

Ers­tens muss der Ar­beit­ge­ber das ab­ge­mahn­te Ver­hal­ten möglichst ge­nau be­schrei­ben, d.h. er muss Da­tum und Uhr­zeit des Ver­trags­ver­s­toßes nen­nen. Pau­scha­le Hin­wei­se auf "häufi­ges Zu­spätkom­men" oder "man­gel­haf­te Ar­beits­leis­tun­gen" sind kei­ne Ab­mah­nun­gen.

Zwei­tens muss der Ar­beit­ge­ber das ab­ge­mahn­te Ver­hal­ten deut­lich als Ver­trags­ver­s­toß rügen und den Ar­beit­neh­mer da­zu auf­for­dern, die­ses Ver­hal­ten in Zu­kunft zu un­ter­las­sen.

Drit­tens muss der Ar­beit­ge­ber klar ma­chen, dass der Ar­beit­neh­mer im Wie­der­ho­lungs­fall mit ei­ner Kündi­gung rech­nen muss.

https://www.hensche.d/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html#tocitem1"

wobei hier mit Vertragsverstoß der "Arbeitsvertrag" gemeint ist. Es ist doch eher zu bezweifeln, das jemand einen Arbeitsvertrag hat, in dem rechtlich einwandfrei das korrekte Parken im öffentlichen Raum als Pflicht enthalten ist.

M
Moreno

30.01.2020 um 22:12 Uhr

Auf Deutsch gesagt das geht dem Arbeitgeber einen Scheissdreck an ;-)

G
ganther

31.01.2020 um 00:19 Uhr

eigentlich nein. So wie von den Kollegen beschrieben. Obwohl ich sogar einen Fall konturieren könnte: AN parkt auf öffentlichen Grund die Firmenzufahrt zu und so sind die Rettungswege blockiert....

W
wdliss

31.01.2020 um 08:48 Uhr

Um auch mal was zu konstruieren (was so sogar schon vorgekommen ist): Was wenn man mit dem Firmentransporter (Firmenname gut sichtbar!) quer gleich 3 Behindertenparkplätze zuparkt und das ganze auch noch in die Medien gelangt?

K
kratzbürste

31.01.2020 um 09:04 Uhr

Ich bin dann doch mehr bei moreno. Der AG darf sich nicht in das Privatleben einmischen. Wenn das falsch geparkte Auto ein Dienstwagen war und es ein Knöllchen war, kann er das Knöllchen an den Fahrer weitergeben

U
UdoWoe

31.01.2020 um 09:16 Uhr

Wenn mein AG mir eine Abmahnung wegen Falschparken auf öffentlichen Straßen schreiben würde, dann würde ich darüber lachen, mich köstlich amüsieren und mich sogar noch dafür bedanken. Da sieht man wieder einmal, was in den Köpfen von AG alles vorgeht. Ich bin da ganz bei Moreno.

P
Pjöööng

31.01.2020 um 10:34 Uhr

"Es ist doch eher zu bezweifeln, das jemand einen Arbeitsvertrag hat, in dem rechtlich einwandfrei das korrekte Parken im öffentlichen Raum als Pflicht enthalten ist. "

Bei uns verpflichten sich die Firmenwagennutzer schriftlich bei Überlassung des Fahrzeuges, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten...

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