Spartenbildung - Zukunft des Gremiums?
Unsere bisher stabile GmbH & Co. KG wird nun in mehrere Sparten aufgeteilt. Das geschieht zum 1. 1. 2009. Vor einigen Wochen informierten wir uns bei unserem Vorsitzenden über die daraus resultierende Zukunft des Gremiums. Er meinte, bis zur Wahl 2010 bliebe alles unberührt. Nun musste ich - seine Stellvertreterin - aus einer Mitarbeiterzeitung erfahren, dass der jetzige BR eine Übergangsfrist von sechs Monaten hat. Rechtlich werde von AG-Seite aus geprüft, wie man zukünftig betriebsrätliche Arbeit in den Betrieben dulden wird. Zudem erfuhr ich aus selbiger Publikation, dass alle Sparten zukünftig ohne Tarifbindung sind. Was sagt Ihr dazu?
Community-Antworten (3)
22.12.2008 um 14:05 Uhr
@semara
Schau mal ins BetrVG § 3, Abs. 2 und die entsprechenden Kommentierungen. Voraussetzungen zur Bildung von Spartenbetriebsräten. Müsste Euch helfen
22.12.2008 um 14:12 Uhr
@semara Kläre mal den geneigten Antwortgeber auf, was Du/Ihr/der AG unter 'Sparten' versteht. Eigene Firmen oder nur organisatorische Umbildungen?
Auch wäre der BRV und das Gremium ein Fall für eine Schulung! Der Austritt aus dem AG-Verband ist auch relativ (wenn es denn einen gegeben hat)... Was der AG duldet oder nicht sollte auch noch mal relativiert werden...
22.12.2008 um 14:20 Uhr
Es gibt eine Holding. Sie ist die Dachorganisation der Sparten. Die einzelnen Unternehmen werden in ihre charakteristischen Geschäftsbereichen - Sparten - zusammengefasst. Da jede Sparte einen eigenen Geschäftsführer bekommt, handelt es sich wohl um eigene Firmen.
Der BRV sitzt zwei über zwei Jahrzehnten auf seinem Posten. Dass er das Gremium nicht informierte, ist eine Frechheit. Und wenn er nichts von diesen Umständen wusste, ist das ebenso krass.
Der AG tritt nicht aus dem Arbeitgeberverband aus. Man ist weiterhin jeweils Mitglied - ohne Tarifbindung.
Verwandte Themen
Alleingang BR-Vorsitz gegen Beschluss des Gremiums - welche Konsequenz?
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage, folgendes Problem: Der Vorsitz eines BRs unterscheidet sich in der "Bevollmächtigung" gegenüber des Gremiums lediglich in der Aufgabe des Sprachorgans und "Postempfän
BRA und BRV entscheiden OHNE Beschluss des Gremiums neu nach negativer Abstimmung?
ÄlterDarf der Betriebsausschuss einen Antrag des Arbeitgeber auf Überzeit eigenständig ohne Mandat und ohne Beschluss des Gremiums statt geben? Unser BRA (5 Mitgl). hat einen Antrag des Arbeitgebers statt
Teil des Gremiums hält Informationen zurück
ÄlterHallo, wir haben ein 7er Gremium und es stehen einige betriebsbedingte Kündigungen in unserer Firma an, dazu haben wir uns einen Anwalt dazugeholt und es fanden Gespräche mit Anwalt,GL, BRV, seinen S
Anhörung einer Einstellung in ferner Zukunft
ÄlterHallo zusammen, ich bin neu hier, komme aus dem Bankenbereich und habe eine Frage, die mir bislang kein Gesetz, kein Betriebsrat und kein Personaler im Freundeskreis beantworten konnte, da niemand di
Darf ein BRM eigenmächtig handeln ?
ÄlterHallo, das BRM hat sich wegen eines Formulars / dessen Handhabung bzw wegen eines Vorschlags zur Verbesserung der Handhabung an den GF gewendet. Der GF hat das BRM gebeten, bei einem anderen GF nachz