Erstellt am 22.12.2008 um 13:05 Uhr von beowolf
@semara
Schau mal ins BetrVG § 3, Abs. 2 und die entsprechenden Kommentierungen. Voraussetzungen zur Bildung von Spartenbetriebsräten. Müsste Euch helfen
Erstellt am 22.12.2008 um 13:12 Uhr von Kölner
@semara
Kläre mal den geneigten Antwortgeber auf, was Du/Ihr/der AG unter 'Sparten' versteht.
Eigene Firmen oder nur organisatorische Umbildungen?
Auch wäre der BRV und das Gremium ein Fall für eine Schulung!
Der Austritt aus dem AG-Verband ist auch relativ (wenn es denn einen gegeben hat)...
Was der AG duldet oder nicht sollte auch noch mal relativiert werden...
Erstellt am 22.12.2008 um 13:20 Uhr von semara
Es gibt eine Holding. Sie ist die Dachorganisation der Sparten.
Die einzelnen Unternehmen werden in ihre charakteristischen Geschäftsbereichen - Sparten - zusammengefasst. Da jede Sparte einen eigenen Geschäftsführer bekommt, handelt es sich wohl um eigene Firmen.
Der BRV sitzt zwei über zwei Jahrzehnten auf seinem Posten.
Dass er das Gremium nicht informierte, ist eine Frechheit.
Und wenn er nichts von diesen Umständen wusste, ist das ebenso krass.
Der AG tritt nicht aus dem Arbeitgeberverband aus.
Man ist weiterhin jeweils Mitglied - ohne Tarifbindung.