Erstellt am 19.12.2008 um 11:06 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 19.12.2008 um 11:15 Uhr von RolfH
@ Crossbaer
der da lautet:
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Erstellt am 19.12.2008 um 11:16 Uhr von Crossbaer
Ja @Mona-Lisa,
das mit den Feiertagen ist mir klar. Aber über die Betriebsruhe sagt 193 nicht aus. Habe auch in der Literatur nichts gefunden.
Bitte....
Gruß
Dirk
Erstellt am 19.12.2008 um 11:18 Uhr von RolfH
@Crossbaer
Frag Dich mal ob Tage der Betriebsruhe Werk- oder Feiertage sind - im gesetzlichen Sinn.
Gruß
Erstellt am 19.12.2008 um 11:23 Uhr von Crossbaer
Okay Rolf,
wenn also sind Tage der Betriebsruhe Werktage, und damit endet die Frist am Montag, den 29.12. Richtig?
Danke und Gruß
Dirk
Erstellt am 19.12.2008 um 11:28 Uhr von Hahnenfuss
Na, das ja ein toller Haufen hier... Es stellt jemand eine konkrete Frage, und statt einer Antwort werden Paragrapfen zitiert und Gegenfragen gestellt. Sehr hilfreich!
Geht ihr mit Fragen aus dem Kollegenkreis auch so um??
Man o man
Die Frist endet am 29.12. Allerdings sind Brückentage in der Rechtssprechung umstritten. In jedem Fall eine fiese Nummer 2 Tage vor Weihnachten...
Gruß
Ölkaiser
Erstellt am 19.12.2008 um 11:39 Uhr von Scorpion
@ Ölkaiser von Hahnenfuss
wie immer man das sehen will. Einen § zu zitieren aus dem alles hervorgeht ist sicherlich eine Hilfe, da der/die Kolleg/in dann auch in Zukunft weiß, wo es steht und was die Aussage ist.
Also halte Dich auch Du mit Deinen persönlichen Kommentaren zu anderen Kollegen etwas zurück. Hättest Dich, wenn Du es so siehst, ja auch auf die Antwort beschränken können.
Und außerdem - wie kommt Ihr auf den 29.12. - die Frist ist beginnt am Tage nach dem Eingang beim BR - also am 23.12, läuft eine Woche und endet somit am 30.12.
Erstellt am 19.12.2008 um 12:02 Uhr von Crossbaer
"Und außerdem - wie kommt Ihr auf den 29.12. - die Frist ist (außer bei außerordentlicher Kündigung) eine Woche - und zwar in Werktagen"
Was dann wenn ich richtig zähle der 05.01.2009 wäre?
Gruß
Dirk
Erstellt am 19.12.2008 um 12:07 Uhr von Kölner
@Hahnenfuss
Solche Menschen wie Dich braucht man hier im Forum ganz bestimmt. Du bist total toll. Schön, dass Du so nett bist.
@Crossbaer
Im Gesetz steht nichts von Werktagen! Das ist von TAGEN die Rede...
@Scorpion
Fakten: Montag, 22.12.08 die Anhörung erhalten.
Fristende definitiv am 29.12.08.
Erstellt am 19.12.2008 um 12:12 Uhr von nicoline
@ Scorpion
Nein, sie zählt in Tagen
@ Crossbaer
die Frist beträgt sieben Tage, wobei der Tag des Eingangs der Anhörung nicht mitzählt. Sie beginnt also am 23. zu zählen
Fällt der _____letzte Tag der Frist_____ auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, so verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag (= Arbeitstag), vgl. § 193 BGB. Ansonsten wird durch »innerhalb« der Frist liegende Feiertage, Samstage oder Sonntage keine Fristverlängerung bewirkt.
Nach überwiegender Meinung (in der Literatur) soll die Frist während vereinbarter Betriebsferien nicht laufen. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat kurz vor Beginn der Betriebsferien informiert, so sollen die infolge der Betriebsferien fehlenden Anhörungstage an deren Ende anzuhängen sein.
Beachten: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Frage der Unterbrechung der Anhörungsfrist wegen Betriebsferien liegt bislang nicht vor, so dass Vorsicht angeraten ist. Besser ist es, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Fristverlängerung ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Verlängerung der Anhörungsfrist ist rechtlich möglich, allerdings nicht erzwingbar.
Die Frist endet um 24.00 Uhr des letzten Fristtages (nicht schon bei Dienstschluss der Personalabteilung; vgl. BAG v. 12. 12. 1996, AiB 1998, 112).
Quelle: Schoof Betriebsratspraxis von A-Z
Also würde ich auch davon ausgehen, dass die Frist am 29.12. 24:00 Uhr endet.
Erstellt am 19.12.2008 um 12:15 Uhr von nicoline
@ Kölner
Warst 5 Min. schneller beim Tippen ;-))
@ Scorpion
Du zählst verkehrt ;-(( => Aha, Antwort gelöscht, Irrtum bemerkt?
Erstellt am 19.12.2008 um 12:19 Uhr von Scorpion
@nicoline
ja danke - ist schon Feiertagsvorfreude, wenn man einfach 23 plus 7 addiert anstatt die Tage zu zählen. Sorry.
Aber Du hast dem Kollegen ja jetzt eine kompetente Antwort gegeben, an die er sich halten kann.
Grüße
Erstellt am 19.12.2008 um 12:47 Uhr von Crossbaer
@ alle
Danke für die Antwort, schöne Feiertage und alles gute für 2009!
Gruß
Dirk
Erstellt am 19.12.2008 um 12:54 Uhr von Hahnenfuss
@Hahnenfuss
Solche Menschen wie Dich braucht man hier im Forum ganz bestimmt. Du bist total toll. Schön, dass Du so nett bist.
Danke @ Kölner,
deshalb habe ich auch 85% der Stimmen der letzten BR-Wahl kassiert. (7ner BR)
Macht meine direkte Art... Anpassen und Hinternkriechen liegt mir nicht... Und das Wort Obrigkeitsdenken habe ich erst neulich in einem Wörterbuch entdeckt...
Frohes Fest und frohes 2009