Hilfe!! Montag kommt eine Anhörung - Frist endet wann?
Hallo zusammen, wir sollen am 22.12 eine Anhörung auf den Tisch kriegen. Wann endet hier die Frist? Ist uns nicht wirklich klar, zumal am 29 und 30 offiziell Betriebsruhe ist. Zählen diese Tage trotzdem mit??
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (14)
19.12.2008 um 12:06 Uhr
@Crossbaer, § 193 BGB!
19.12.2008 um 12:15 Uhr
@ Crossbaer
der da lautet:
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
19.12.2008 um 12:16 Uhr
Ja @Mona-Lisa, das mit den Feiertagen ist mir klar. Aber über die Betriebsruhe sagt 193 nicht aus. Habe auch in der Literatur nichts gefunden.
Bitte....
Gruß Dirk
19.12.2008 um 12:18 Uhr
@Crossbaer
Frag Dich mal ob Tage der Betriebsruhe Werk- oder Feiertage sind - im gesetzlichen Sinn.
Gruß
19.12.2008 um 12:23 Uhr
Okay Rolf, wenn also sind Tage der Betriebsruhe Werktage, und damit endet die Frist am Montag, den 29.12. Richtig?
Danke und Gruß Dirk
19.12.2008 um 12:28 Uhr
Na, das ja ein toller Haufen hier... Es stellt jemand eine konkrete Frage, und statt einer Antwort werden Paragrapfen zitiert und Gegenfragen gestellt. Sehr hilfreich!
Geht ihr mit Fragen aus dem Kollegenkreis auch so um??
Man o man Die Frist endet am 29.12. Allerdings sind Brückentage in der Rechtssprechung umstritten. In jedem Fall eine fiese Nummer 2 Tage vor Weihnachten...
Gruß Ölkaiser
19.12.2008 um 12:39 Uhr
@ Ölkaiser von Hahnenfuss
wie immer man das sehen will. Einen § zu zitieren aus dem alles hervorgeht ist sicherlich eine Hilfe, da der/die Kolleg/in dann auch in Zukunft weiß, wo es steht und was die Aussage ist.
Also halte Dich auch Du mit Deinen persönlichen Kommentaren zu anderen Kollegen etwas zurück. Hättest Dich, wenn Du es so siehst, ja auch auf die Antwort beschränken können.
Und außerdem - wie kommt Ihr auf den 29.12. - die Frist ist beginnt am Tage nach dem Eingang beim BR - also am 23.12, läuft eine Woche und endet somit am 30.12.
19.12.2008 um 13:02 Uhr
"Und außerdem - wie kommt Ihr auf den 29.12. - die Frist ist (außer bei außerordentlicher Kündigung) eine Woche - und zwar in Werktagen"
Was dann wenn ich richtig zähle der 05.01.2009 wäre?
Gruß Dirk
19.12.2008 um 13:07 Uhr
@Hahnenfuss Solche Menschen wie Dich braucht man hier im Forum ganz bestimmt. Du bist total toll. Schön, dass Du so nett bist.
@Crossbaer Im Gesetz steht nichts von Werktagen! Das ist von TAGEN die Rede...
@Scorpion Fakten: Montag, 22.12.08 die Anhörung erhalten. Fristende definitiv am 29.12.08.
19.12.2008 um 13:12 Uhr
@ Scorpion
Nein, sie zählt in Tagen
@ Crossbaer
die Frist beträgt sieben Tage, wobei der Tag des Eingangs der Anhörung nicht mitzählt. Sie beginnt also am 23. zu zählen Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, so verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag (= Arbeitstag), vgl. § 193 BGB. Ansonsten wird durch »innerhalb« der Frist liegende Feiertage, Samstage oder Sonntage keine Fristverlängerung bewirkt. Nach überwiegender Meinung (in der Literatur) soll die Frist während vereinbarter Betriebsferien nicht laufen. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat kurz vor Beginn der Betriebsferien informiert, so sollen die infolge der Betriebsferien fehlenden Anhörungstage an deren Ende anzuhängen sein.
Beachten: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Frage der Unterbrechung der Anhörungsfrist wegen Betriebsferien liegt bislang nicht vor, so dass Vorsicht angeraten ist. Besser ist es, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Fristverlängerung ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Verlängerung der Anhörungsfrist ist rechtlich möglich, allerdings nicht erzwingbar.
Die Frist endet um 24.00 Uhr des letzten Fristtages (nicht schon bei Dienstschluss der Personalabteilung; vgl. BAG v. 12. 12. 1996, AiB 1998, 112).
Quelle: Schoof Betriebsratspraxis von A-Z
Also würde ich auch davon ausgehen, dass die Frist am 29.12. 24:00 Uhr endet.
19.12.2008 um 13:15 Uhr
@ Kölner
Warst 5 Min. schneller beim Tippen ;-))
@ Scorpion
Du zählst verkehrt ;-(( => Aha, Antwort gelöscht, Irrtum bemerkt?
19.12.2008 um 13:19 Uhr
@nicoline
ja danke - ist schon Feiertagsvorfreude, wenn man einfach 23 plus 7 addiert anstatt die Tage zu zählen. Sorry.
Aber Du hast dem Kollegen ja jetzt eine kompetente Antwort gegeben, an die er sich halten kann.
Grüße
19.12.2008 um 13:47 Uhr
@ alle
Danke für die Antwort, schöne Feiertage und alles gute für 2009!
Gruß Dirk
19.12.2008 um 13:54 Uhr
@Hahnenfuss Solche Menschen wie Dich braucht man hier im Forum ganz bestimmt. Du bist total toll. Schön, dass Du so nett bist.
Danke @ Kölner, deshalb habe ich auch 85% der Stimmen der letzten BR-Wahl kassiert. (7ner BR)
Macht meine direkte Art... Anpassen und Hinternkriechen liegt mir nicht... Und das Wort Obrigkeitsdenken habe ich erst neulich in einem Wörterbuch entdeckt...
Frohes Fest und frohes 2009
Verwandte Themen
Rücknahme genehmigter Diensttausch
ÄlterHallo ihr Lieben, ich hätte da mal ne Frage, für die ich leider etwas weiter ausholen muss. Folgendes Szenario: In der Abteilung X arbeiten fest die Arbeitnehmer (AN) A/ B/ C/ D und E. Im Kern dreh
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info
Frei nach Nachtschicht.
ÄlterHallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die gesetzliche 11 Stunden Ruhezeit. Folgende Situation. Der betroffene Mitarbeiter "A" Arbeitet "normal" keine Schicht. Seine Arbeitszeit beginnt Mo
Anhörung zur Kündigung heute bekommen, Amtszeit endet vor Ablauf der Frist. Zuständigkeit? Alter BR oder neuer BR?
ÄlterHallo Kollegen, wir habe heute eine Anhörung zur geplanten Kündigung bekommen. Unsere Amtszeit endet am 26.05.2006, ab 27.05.2006 ist der neue BR im Amt. Nun ist diese Anhörung ja an den alten BR
Anhörung nach §102 - Berechnung der Frist
ÄlterHallo, heute Freitag, kurz vor Feierabend ist eine Anhörung nach §102 zu einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug eingegangen. In der Anhörung steht nicht, ob es sich um eine ordent