Anhörung zur Kündigung heute bekommen, Amtszeit endet vor Ablauf der Frist. Zuständigkeit? Alter BR oder neuer BR?
Hallo Kollegen,
wir habe heute eine Anhörung zur geplanten Kündigung bekommen. Unsere Amtszeit endet am 26.05.2006, ab 27.05.2006 ist der neue BR im Amt. Nun ist diese Anhörung ja an den alten BR gegangen, können wir die Anhörung so ohne weiteres an den neuen BR weitergeben, den die Frist endet ja erst während der Amtszeit des neuen BR. Oder müssen wir jetzt schnell handeln?
Gruß Fritz
Community-Antworten (4)
23.05.2006 um 13:43 Uhr
Ich würde die Sache bereits einleiten: Anhörung des AN! Den Beschluss/Mitteilung an den AG würde ich dem neuen BR überlassen. Es wird ja vielleicht auch das ein oder andere alte BRM geben, dass auch neues BRM ist, oder?
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich, dass der neue BR auch innerhalb der Frist ordentlich tagt!
23.05.2006 um 13:52 Uhr
Hallo Kölner,
ja es sind fünf von sieben BRM wiedergewählt. Auch der BRV ist der gleiche. Ist nur die Frage, ob es rechtlich in Odnung ist, das man die Anhörung "weitergibt".
Gruß Fritz
23.05.2006 um 14:04 Uhr
Da die Amtsgeschäfte ja reibungslos übernommen werden, sehe ich keinerlei Probleme!
23.05.2006 um 14:25 Uhr
Danke Dir Kölner. Hab für so einen Fall nichts gefunden gehabt.
Gruß Fritz
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