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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörung zur Kündigung heute bekommen, Amtszeit endet vor Ablauf der Frist. Zuständigkeit? Alter BR oder neuer BR?

F
Fritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir habe heute eine Anhörung zur geplanten Kündigung bekommen. Unsere Amtszeit endet am 26.05.2006, ab 27.05.2006 ist der neue BR im Amt. Nun ist diese Anhörung ja an den alten BR gegangen, können wir die Anhörung so ohne weiteres an den neuen BR weitergeben, den die Frist endet ja erst während der Amtszeit des neuen BR. Oder müssen wir jetzt schnell handeln?

Gruß Fritz

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

23.05.2006 um 13:43 Uhr

Ich würde die Sache bereits einleiten: Anhörung des AN! Den Beschluss/Mitteilung an den AG würde ich dem neuen BR überlassen. Es wird ja vielleicht auch das ein oder andere alte BRM geben, dass auch neues BRM ist, oder?

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich, dass der neue BR auch innerhalb der Frist ordentlich tagt!

F
Fritz

23.05.2006 um 13:52 Uhr

Hallo Kölner,

ja es sind fünf von sieben BRM wiedergewählt. Auch der BRV ist der gleiche. Ist nur die Frage, ob es rechtlich in Odnung ist, das man die Anhörung "weitergibt".

Gruß Fritz

K
Kölner

23.05.2006 um 14:04 Uhr

Da die Amtsgeschäfte ja reibungslos übernommen werden, sehe ich keinerlei Probleme!

F
Fritz

23.05.2006 um 14:25 Uhr

Danke Dir Kölner. Hab für so einen Fall nichts gefunden gehabt.

Gruß Fritz

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