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Überlastungsanzeige für jedermann - oder nur im Pflege- und Gesundheitsbereich?

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OlliP
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, sind Überlastungsanzeigen nur im Pflege und Gesundheitsbereich möglich oder überall? Ich lese es beim googlen nur im Zusammenhang mit diesen beiden Sachen. Wir sind ein Logistikunternehmen und viele Kollegen mit zu großen Touren überlastet, freu mich über Hilfe

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Community-Antworten (5)

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Waschbär

19.12.2008 um 10:50 Uhr

@OlliP, überall ! Grund > Die Überlastung/Gefahren anzeigen gehen aus der Nebenpflicht vom Arbeitsvertrag herraus. Der AN MUSS also sogar welche erstellen.Vordrucke für Verschiedne Berufe gibt es z.b Ver.di.

Wissen stammd vom Seminar Ver.Di Überlastungsanzeigen vom 10.12.08 . Fachwissen ist also noch FRISCH und unverfälscht .-) Ich sehe gerne in den Unterlagen nach wenn du fragen haben solltrest, das ich hier nicht die Ganzemappe Posten kann,vewrsteht sich von selber :-(

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OlliP

19.12.2008 um 11:08 Uhr

@waschbär Das wäre toll, hab gerade schon bei ver.di geguckt aber leider keine Vordrucke entdecken können. Bei uns ist die Flut von Post nicht mehr zu bewältigen, da zu wenig Personal vorhanden ist.

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Waschbär

19.12.2008 um 13:36 Uhr

@OlliP, braust also die VORDRUCKE ? oder das was WICHTIG als inhalt ist ?

Werde mal zu sehen das ich aus dem Heft das *Relevante" raus schreibe ohne gegen das Gedankengut zu verstossen .-)

Hoffe du hast noch Zeit ..

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OlliP

19.12.2008 um 13:46 Uhr

@waschbär Na klar, die Vordrucke wären toll, hatte schon eine Mail an ver.di geschreiben und zur Antwort bekommen, dass sie keine haben;-(

DAH
Der alte Heini

19.12.2008 um 15:04 Uhr

OlliP Wenn es sich um ein Logistikunternehmen handelt, wo Kollege mit zu großen Touren überlastet werden, dann dürfte es sich um die Arbeitnehmergruppe der Kraftfahrer handeln. Geregelt sein dürfte doch alles im Tarifvertrag. Selbst ohne Tarifvertrag dürfte Genanntes in den Griff zu bekommen sein, mit der konsequenten Einhaltung der Sozialvorschriften in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz. Hier sollte der BR seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen. Überlastungsanzeigen die eh vom AG abgeheftet werden, nützen wenig.

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