Überlastungsanzeige für jedermann - oder nur im Pflege- und Gesundheitsbereich?
Hallo ihr Wissenden, sind Überlastungsanzeigen nur im Pflege und Gesundheitsbereich möglich oder überall? Ich lese es beim googlen nur im Zusammenhang mit diesen beiden Sachen. Wir sind ein Logistikunternehmen und viele Kollegen mit zu großen Touren überlastet, freu mich über Hilfe
Community-Antworten (5)
19.12.2008 um 10:50 Uhr
@OlliP, überall ! Grund > Die Überlastung/Gefahren anzeigen gehen aus der Nebenpflicht vom Arbeitsvertrag herraus. Der AN MUSS also sogar welche erstellen.Vordrucke für Verschiedne Berufe gibt es z.b Ver.di.
Wissen stammd vom Seminar Ver.Di Überlastungsanzeigen vom 10.12.08 . Fachwissen ist also noch FRISCH und unverfälscht .-) Ich sehe gerne in den Unterlagen nach wenn du fragen haben solltrest, das ich hier nicht die Ganzemappe Posten kann,vewrsteht sich von selber :-(
19.12.2008 um 11:08 Uhr
@waschbär Das wäre toll, hab gerade schon bei ver.di geguckt aber leider keine Vordrucke entdecken können. Bei uns ist die Flut von Post nicht mehr zu bewältigen, da zu wenig Personal vorhanden ist.
19.12.2008 um 13:36 Uhr
@OlliP, braust also die VORDRUCKE ? oder das was WICHTIG als inhalt ist ?
Werde mal zu sehen das ich aus dem Heft das *Relevante" raus schreibe ohne gegen das Gedankengut zu verstossen .-)
Hoffe du hast noch Zeit ..
19.12.2008 um 13:46 Uhr
@waschbär Na klar, die Vordrucke wären toll, hatte schon eine Mail an ver.di geschreiben und zur Antwort bekommen, dass sie keine haben;-(
19.12.2008 um 15:04 Uhr
OlliP Wenn es sich um ein Logistikunternehmen handelt, wo Kollege mit zu großen Touren überlastet werden, dann dürfte es sich um die Arbeitnehmergruppe der Kraftfahrer handeln. Geregelt sein dürfte doch alles im Tarifvertrag. Selbst ohne Tarifvertrag dürfte Genanntes in den Griff zu bekommen sein, mit der konsequenten Einhaltung der Sozialvorschriften in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz. Hier sollte der BR seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen. Überlastungsanzeigen die eh vom AG abgeheftet werden, nützen wenig.
Verwandte Themen
Ergänzung zur Frage: Überlastungsanzeige
Älterhier mal die Wiki Definition der Überlastungsanzeige https://de.wikipedia.org/wiki/Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige kann sowohl vor, aber auch durchaus nachher erfolgen (Stichwort: perma
Willkür: PDL will Partnerin (befristeter Vertrag) eines BR loswerden, um dem BR eins "auszuwischen"! Hilfe möglich?
ÄlterIch habe derzeit ein recht massives Problem in unserer Klinik, das mich auch persönlich sehr berührt und fesselt: Die Pflegedienstleitung (PDL) hat von einer Stationsleitung erfahren, dass eine Mitar
Mitbestimmung bei Jahressonderzahlung?
ÄlterMitbestimmung bei Jahressonderzahlung? Vorab: Mir ist klar dass dieses Thema hier schon oft diskutiert wurde. Leider aber nicht mit der Gegebenheit die wir nun haben. Daher meine Frage. Fakten:
Überlastungsanzeige durch den BR?
ÄlterHallo, ist es möglich, dass der BR eine Überlastungsanzeige erstellt? Wäre dies auch sinnvoll = mit befreiender Wirkung? Könnte sich die Überlastungsanzeige auf eine komplette Abteilung oder sogar de
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn