Erstellt am 19.12.2008 um 09:50 Uhr von waschbär
@OlliP,
überall ! Grund > Die Überlastung/Gefahren anzeigen gehen aus der Nebenpflicht vom Arbeitsvertrag herraus. Der AN MUSS also sogar welche erstellen.Vordrucke für Verschiedne Berufe gibt es z.b Ver.di.
Wissen stammd vom Seminar Ver.Di Überlastungsanzeigen vom 10.12.08 . Fachwissen ist also noch FRISCH und unverfälscht .-)
Ich sehe gerne in den Unterlagen nach wenn du fragen haben solltrest, das ich hier nicht die Ganzemappe Posten kann,vewrsteht sich von selber :-(
Erstellt am 19.12.2008 um 10:08 Uhr von OlliP
@waschbär
Das wäre toll, hab gerade schon bei ver.di geguckt aber leider keine Vordrucke entdecken können.
Bei uns ist die Flut von Post nicht mehr zu bewältigen, da zu wenig Personal vorhanden ist.
Erstellt am 19.12.2008 um 12:36 Uhr von waschbär
@OlliP,
braust also die VORDRUCKE ? oder das was WICHTIG als inhalt ist ?
Werde mal zu sehen das ich aus dem Heft das *Relevante" raus schreibe ohne gegen das *Gedankengut* zu verstossen .-)
Hoffe du hast noch Zeit ..
Erstellt am 19.12.2008 um 12:46 Uhr von OlliP
@waschbär
Na klar, die Vordrucke wären toll, hatte schon eine Mail an ver.di geschreiben und zur Antwort bekommen, dass sie keine haben;-(
Erstellt am 19.12.2008 um 14:04 Uhr von Der alte Heini
OlliP
Wenn es sich um ein Logistikunternehmen handelt, wo Kollege mit zu großen Touren überlastet werden,
dann dürfte es sich um die Arbeitnehmergruppe der Kraftfahrer handeln.
Geregelt sein dürfte doch alles im Tarifvertrag. Selbst ohne Tarifvertrag dürfte Genanntes in den Griff zu bekommen sein, mit der konsequenten Einhaltung der Sozialvorschriften in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz. Hier sollte der BR seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen.
Überlastungsanzeigen die eh vom AG abgeheftet werden, nützen wenig.