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Freiwilliger Rücktritt aus JAV - trotzdem Kündigungsschutz / Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis?

K
Kissgirl_VT87
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier ebenfalls mal eine Frage zur JAV.

Kann ein JAV-Mitglied, welches freiwillig während der Amtsperiode zurückgetreten ist, trotzdem einen schriftlichen Antrag auf Übernahm in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stellen?

Also besteht der Kündigungsschutz auch? Wenn ja, auf welche esetzliche Grundlage kann man sich beziehen?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten! ;o))

Liebe Grüße

13.88005

Community-Antworten (5)

P
pit47

19.12.2008 um 08:50 Uhr

Hallo Kissgirl_VT87, nach dem Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe Rn 6 zum § 78a BetrVG hast Du Anspruch auf einen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz, wenn der Zeitpunkt des Ausscheidens nicht länger als ein Jahr zurück liegt.

K
Kissgirl_VT87

19.12.2008 um 14:22 Uhr

Danke pit47 für deine Anwort!!!

Hmmm...das heißt, dass ich jetzt 3 Monate vor meiner Ausbildung schriftlich einen Antrag auf unbefristete Übernahme beim AG stellen kann/muss, oder?

Bezieht sich das dann auf die schriftlichen Prüfungen oder auf die mündlichen?

Ich bin nämlich nach knapp 4 Monaten als JAV-Vorsitzende "freiwillig" aus der JAV ausgetreten bzw. vom PR gezwungen wurden, da ich zwischen einem Mobbingopfer unserer Ausbildung und den "Mobbern" friedlich vermittlen wollte und plötzlich ich als diejenige hingestellt wurde, die das "Opfer" gemobbt hat, obwohl es eindeutige Beweise gibt, dass es die anderen das waren (seit Anfang der Ausbildung mobben nämlich diese 4 Jungs den anderen Jungen --> und wir sind jetzt im 3. Lehrjahr).

Tja, und da diese 4 Jungs schonmal zwei Abmahnungen wegen ähnlicher Vorfälle hatten und sie nun um ihren Ausbildungsplatz fürchten mussten, haben sie die ganze Schuld plötzlich auf mich geschoben. Dabei wollte ich nur vermittlen. Sogar das Mobbingopfer selbst hat bestätigt, dass es von diesen 4 Jungs schikaniert wird, aber zwecklos.

Aber der PR + der Leiter des Teams Personal glauben diesen 4 Jungs. Die Folge daraus war, dass ich entweder freiwillig zurücktreten sollte (um den AG nicht noch weiter zu verägern, da ich um mein Recht wie eine Löwin gekämpft hatte).

Wenn ich nicht freiwillig zurückgetreten wäre, so hätte der AG wohl eine Vertrauensfrage an den PR gestellt und dieser hätte auf jedenfall gegen mich gestimmt (Begründung: "...mit dem AG müssen wir noch weiterhin friedlich zusammenarbeiten und mit dir nur 2 jahre...") und wenn es dann zu einer Vertrauensfrage kommt, so brauch ich nicht glauben, dass ich meine Ausbildung hier beenden könne.

Naja, mit dieser Pistole auf der Brust unterschrieb ich dann die bereits vom PR vorgeschriebene Rücktrittserklärung.

Bevor ich unterschrieb, wollte ich mich zunächst an den Hauptpersonalrat wenden und um Überprüfung bitten, aber davon wurde mir vom PR ebenfalls abgeraten mit dem gleichen Hinweis wie bei der Vertrauensfrage (kein Beenden der Ausbildung).

Nachdem ich dann alles unterschrieben hab, kam die Vorsitzende des PR und bat mich dennoch die Aufgabe als JAV "ehrenamtlich" weiterzuführen, da ich dies doch gut gemacht habe und die Azubis (außer diese 4 Jungs) aller Lehrjahre mir vertrauen und mit mir zufrieden sind (laut einer Umfrage).

Und da dies nicht gereicht hat, wurde mir noch eine Abmahnung erteilt. Mit der Begründung, dass diese 4 Jungs mich beschuldigen und ich nur das "Mobbingopfer" an meiner Seite hab, welches mich entlastet (2 Stimmen gegen 4 Stimmen) und die anderen auch deswegen in der Vergangenheit eine Abmahnung erhalten hatten.

Ich war komplett fertig danach und wandte mich auch an einen Anwalt.

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, die ich im Juli beenden werde und bange nun aufgrund dieser Vorfälle um eine Übernahme.

Den § 78a BetrVG hab ich auch schon gelesen, aber dort steht leider nix, ob man auch aufgrund freiwilligen Austritts einen Anspruch auf Übernahme hat.

Ich bräuchte dringend eure Hilfe! ;o))

P
pit47

19.12.2008 um 15:24 Uhr

Hallo Kissgirl_VT87, wenn Dein "Rücktritt" im Juni 2008 erfolgt ist, hast Du Anspruch nach § 78a BetrVG. Da der Antrag innerhalb der letzten drei Monate gestellt werden muss, stelle Deinen Antrag im Mai 2009. Wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist, lass Dich dort beim Rechtschutz beraten oder berate Dich mit Deinem Anwalt. Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück und "Frohe Festtage".

K
Kissgirl_VT87

23.12.2008 um 15:24 Uhr

Hallo pit47,

Hier ein kleiner Auszug aus deinem Link...

Beide Vorschriften sehen (jeweils in Abs. 3) einen nachwirkenden Schutz ausgeschiedener Mitglieder vor, wenn deren Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Beendigung der Mitgliedschaft in dem betreffenden Vertretungsorgan (erfolgreich) endet.

Kannst du mir sagen, was hier eine erfolgreiche Beendigung darstellt? Zählt mein freiwilliger Rücktritt auch dazu?

Wünsch dir schonmal ein frohes Weihnachtsfest!;o)

Liebe Grüße

L
Lotte

23.12.2008 um 18:22 Uhr

Kissgirl, ja, Dein freiwilliger Rücktritt zählt auch dazu. Den Schutz hättest Du lediglich dann verloren, wenn ein Arbeitsgericht Dich Deines Amtes enthoben hätte.

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