Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die eigentlich nicht mit dem Betriebsrat zusammenhängt, aber ich hoffe ein paar Betriebsräte wissen doch Bescheid.

Angenommen ein Arbeitnehmer wechselt aus einem sicheren Arbeitsverhältnis in ein neues mit Probezeit und der neue Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer schaden und kündigt in der Probezeit. Könnte man als Arbeitnehmer dann Schadensersatzansprüche anmelden?

In diesem Fall ist es so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich schon lange kennen (früheres Arbeitsverhältnis, Dauer ca. 6 Jahre), es aber vor einigen Jahren mal Ärger gab (AN hat gegen AG geklagt und letzlich hat der AG den kürzeren gezogen). Der alte Arbeitgeber (hat das Unternehmen zwischenzeitlich verlassen) ist jetzt aus einem neuen Unternehmen heraus an den ehemaligen Arbeitnehmer herangetreten und hat ein Jobangebot unterbreitet.

Hört sich vieleicht etwas verworren an aber vieleicht weiß ja jemand was zu solchen Dingen.

Gruß

meik