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Kündigung in der Probezeit - evtl. Schadensersatzansprüche?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die eigentlich nicht mit dem Betriebsrat zusammenhängt, aber ich hoffe ein paar Betriebsräte wissen doch Bescheid.

Angenommen ein Arbeitnehmer wechselt aus einem sicheren Arbeitsverhältnis in ein neues mit Probezeit und der neue Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer schaden und kündigt in der Probezeit. Könnte man als Arbeitnehmer dann Schadensersatzansprüche anmelden?

In diesem Fall ist es so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich schon lange kennen (früheres Arbeitsverhältnis, Dauer ca. 6 Jahre), es aber vor einigen Jahren mal Ärger gab (AN hat gegen AG geklagt und letzlich hat der AG den kürzeren gezogen). Der alte Arbeitgeber (hat das Unternehmen zwischenzeitlich verlassen) ist jetzt aus einem neuen Unternehmen heraus an den ehemaligen Arbeitnehmer herangetreten und hat ein Jobangebot unterbreitet.

Hört sich vieleicht etwas verworren an aber vieleicht weiß ja jemand was zu solchen Dingen.

Gruß

meik

5.815011

Community-Antworten (11)

K
Kriegsrat

18.12.2008 um 21:55 Uhr

wenn ein arbeitnehmer aus einem sicheren arbeitsverhältnis in ein neues mit probezeit wechselt, ist das erst mal seine eigene entscheidung es muss ihm klar sein, daß er in der probezeit ohne angabe von gründen jederzeit gekündigt werden kann

zur durchsetzung von schadensersatz aufgrund der vermutung, sein arbeitgeber hätte ihn nur eingestellt mit dem ziel, ihn aus seinem vorherigen arbeitsverhältnis "herauszulocken", um ihm dann in der probezeit zu kündigen, in der absicht ihm zu schaden braucht es beweise

die sind nur zu bekommen, wenn zeugen aufzufinden sind, denen gegenüber der arbeitgeber vorher diese absicht geäußert hat.

gibts die nicht, keine chance auf schadensersatz gibts die, dann wird es für den arbeitgeber richtig richtig teuer.....

M
Mona-Lisa

18.12.2008 um 22:16 Uhr

@kriegsrat, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter Interesse daran hat, was "mündlich" - egal ob mit oder ohne Zeugen - verhandelt wurde. Der Arbeitsvertrag ist ausschlaggebend und nur der - samt Probezeit - zählt! Denn der wurde von beiden Vertragsparteien unterschrieben.

@meik, sieht so aus, als hätte der Kollege sich über den Tisch ziehen lassen!

K
Kriegsrat

18.12.2008 um 22:41 Uhr

@mona lisa es wäre in diesem fall nicht das arbeitsgericht, sondern das amtsgericht zuständig, da es um schadensersatzansprüche ginge, die der geschädigte zivilrechtlich einklagen müßte (hier: entgangener verdienst in seinem vorherigen job) es würde hier nicht um die arbeitsrechtliche problematik gehen

im übrigen hat eine mündliche vereinbarung zwischen zwei geschäftsfähigen personen ähnliche beweiskraft wie ein schriftlich abgeschlossener vertrag, besonders wenn zeugen die abgegebenen willenserklärungen bestätigen können

und daran hat ein richter immer interesse

meik habe ich allerdings so verstanden, das er lediglich vermutet, es könnte so wie geschildert ablaufen...

K
Kölner

18.12.2008 um 23:22 Uhr

@kriegsrat Tschuldige...aber ich lache mich gerade ein wenig 'scheckisch'. Du bist ja goldig: Schadenersatz, Amtsgericht, Betrug in der Probezeit? Klasse...

K
Kriegsrat

18.12.2008 um 23:48 Uhr

@kölner

der humor sollte hier auch nicht zu kurz kommen..............

D
DonJohnson

19.12.2008 um 00:05 Uhr

@kriegsrat Nunja, über deinen Nick hier sagte ich schon was... nicht soooo lange her. Weißt du, ich finde, solltest du dein Statement wirklich als Humor gemeint haben, hättest du das schreiben sollen. Hier sind viele, die einem glauben wenn man sioch so schön ausdrücken kann wie du. Deine Meinung grenzt schon fast an illegaler Rechtsberatung, wenn du jetzt auch noch mit dem Amtsgericht kommst. Mit solch gewagten Thesen solltest du bei "Tante Erna" Eindruck schinden, hier wisse nciht. Bleib locker so wie meine Fönwelle. Bleib geschmeidig wie ich auf dem Surfbrett und bleib cool wie ich in meinem Wägelchen...

...könnten wir uns bitte darauf einigen?

Gruß DJ

K
Kriegsrat

19.12.2008 um 00:19 Uhr

@don johnson

legst du hier die regeln fest ? nicknames ? ausdrucksweise ?

du bist der einzige hier im forum, der mich FAST richtig wütend macht...... wenn ich dich ernst nehmen würde........

K
Kölner

19.12.2008 um 00:30 Uhr

@kriegsrat Ach so, Du willst mit Deiner Antwort nicht ernst genommen werden. Entschuldige, dass hatte ich anders verstanden.

@meik Deine Annahme würde voraussetzen, dass der AN einem erzwungenen Willen seinen alten Job zu kündigen erlegen ist und dieser erzwungene Wille dann auch noch zu einer Unterschrift beim neuen AG geführt hat. Dafür gäbe es dann so etwas wie §§ 1896 ff. BGB......für den AN, weil er vermutlich als nicht geschäftsfähig gelten würde.

K
Kriegsrat

19.12.2008 um 00:35 Uhr

@kölner

auch nicht schlecht.......

P
paula

19.12.2008 um 11:48 Uhr

@Kölner solche Leute soll es ja geben...

Zwar eine ganz andere Baustelle aber es gibt ja immer wieder Menschen die machen die seltsamsten Dinge siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Siriusfall

Seit ich den Fall kenne schließe ich ja fast nichts mehr aus

K
Kölner

19.12.2008 um 13:32 Uhr

@paula Fragt sich, welche Rolle 'kriegsrat' im Vergleich zum Siriusfall annimmt. ;-) Netter link...kannte ich nicht!

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