Rücktritt BR Vorsitzender - müssen wir neu wählen oder rutscht der Stellvertreter nach?
Unser BR Vorsitzender hat heute angekündigt, dass er aus persönlichen Gründen zurücktreten will und stelle sein Amt dem Stellvetretenden BR Vorsitzenden zur Verfügung, der ja dann automatisch nachrutschen würde. Meines Wissens muß doch eine Neuwahl des Vorsitzenden eingeleitet werden. Kann mir jemand darlegen, wie der richtige Weg aussieht, müssen wir neu wählen oder rutscht der stellvertreter nach?
Community-Antworten (4)
18.12.2008 um 20:04 Uhr
Neuwahl !
Erbfolge ist im BetrVG nicht vorgesehen
18.12.2008 um 20:18 Uhr
Klarer Fall: Neuwahl!
18.12.2008 um 20:20 Uhr
tja Kollegen, und wo kann "Freia" das nun selbst nachlesen??? ;-))
18.12.2008 um 20:36 Uhr
@Mona-Lisa § 26 Abs1 BetrVG - oder bei OBI :-)
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