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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt BR Vorsitzender - müssen wir neu wählen oder rutscht der Stellvertreter nach?

F
Freia_5656
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR Vorsitzender hat heute angekündigt, dass er aus persönlichen Gründen zurücktreten will und stelle sein Amt dem Stellvetretenden BR Vorsitzenden zur Verfügung, der ja dann automatisch nachrutschen würde. Meines Wissens muß doch eine Neuwahl des Vorsitzenden eingeleitet werden. Kann mir jemand darlegen, wie der richtige Weg aussieht, müssen wir neu wählen oder rutscht der stellvertreter nach?

5.19704

Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

18.12.2008 um 20:04 Uhr

Neuwahl !

Erbfolge ist im BetrVG nicht vorgesehen

L
Lenin

18.12.2008 um 20:18 Uhr

Klarer Fall: Neuwahl!

M
Mona-Lisa

18.12.2008 um 20:20 Uhr

tja Kollegen, und wo kann "Freia" das nun selbst nachlesen??? ;-))

D
DonJohnson

18.12.2008 um 20:36 Uhr

@Mona-Lisa § 26 Abs1 BetrVG - oder bei OBI :-)

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