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Steht dem BR (3Mitgl.) Schlüssel für Chef-Büro zu - weil BR kein eigenes Büro hat?

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Cinderella
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein BR mit 3 Mitgliedern. Wir wissen das uns der AG ein eigenes Büro verweigern kann. Welches er auch tut. Wir sollen sein Büro benutzen , wenn er nicht da ist. Das heißt 3 mal in der Woche können wir rein. schlüssel sollen wir auch nicht bekommen, denn wir sollen in der Geschäftszeit arbeiten , wenn die PDLs auch da sind. Das heißt : Arbeitszeit der PDL-von 7.00 - 15.00 Uhr Freitag bis13.00 Uhr. Wir sind in einem ambulanten Pflegedienst tätig.Unsere Kollegen arbeiten von 6.00 -bis 21.00 Uhr. Das heißt doch demnach , das für uns die Geschäftszeit bis 21 Uhr ist .0der? Es geht nur darum, das wir einen eigenen Schlüssel fordern um flexibel arbeiten zu können. Um eine Amtwort wäre ich sehr dankbar. Cinderella

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Community-Antworten (4)

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frager1

17.12.2008 um 18:20 Uhr

Schaue einmal hier! Welche Sachmittel kann der Betriebsrat verlangen? http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/artikel07421.html

Erforderliche Sachausstattung des Betriebsrats http://www.mansholt-lodzik.de/26.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5&tx_ttnews%5BbackPid%5D=30&cHash=33a0c37692

Eines steht auch fest: Der AG bestimmt nicht die Arbeitszeit des BR. Der BR muss aber die betrieblich üblichen Arbeitszeiten beachten. Der AG muss notfalls dem BR unterschiedliche geeignete (nicht einsehbar) Räume zeitweise bereitstellen. Weiter auch abschließbare Schränke im erforderlichen Umfang, aber diese mit Schlüsseln von denen der AG keine Duplikate hat.

Notfalls sollte der BR sich rechtliche Betratung und Unterstützung zum durchsetzen seiner Rechte holen.

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Cinderella

17.12.2008 um 18:51 Uhr

Was sind denn die betriebsüblichen Zeiten? Die der PDL oder der Mitarbeiter ,die bis 21 Uhr arbeiten? Wenn ich spätdienst habe möchte ich die möglichkeit haben den BR Raum betreten zu können, falls ich noch etwas zu erledigen habe oder ein Gespräch mit meinen Kollegen führe. Mich würde interessieren ob wir berechtigt sind einen Schlüssel zum BR Raum zu bekommen.

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Dr.House

17.12.2008 um 19:42 Uhr

Cinderella, mit dieser Regelung, die Ihr habt, untersteht Ihr vollständig der Kontrolle durch den AG. Das heißt, Ihr könnt nur BR-Arbeit machen, wenn Euer Chef nicht da ist. Das geht schon gar nicht. Wenn Ihr Euch mit dem AG nicht einigen könnt, würde ich mir dann doch rechtlichen Beistand holen.

MfG Dr.House

F
frager1

17.12.2008 um 20:15 Uhr

Betriebsübliche Zeiten sind die Regelarbeitszeiten. I.d. R. die Arbeitszeiten in wlecher die Koll. normalerweise auch arbeiten würden.

Der Zugang zum "BR-Büro" muss ungehindert erfolgen erfolgen können. Der BR muss auf deutsch gesagt nicht "Bitte" machen. Der AG muss sicherstellen, dass der BR ungehindert die für ihn zur verfügungstehende / gestellte Räume nutzen kann. Alles andere ist BR-/ Mandatsbehinderung. In diesen Fällen kann der BR Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gegen den AG einleiten.

Also den AG in einem Gespräch darauf hinweisen, dass man notfalls einen entsprechenden Beschuss fassen müsste in welchem man einen RA beauftragen würde die enstprechenden Maßnahmen gegen den AG einzuleiten.

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