Erstellt am 17.12.2008 um 17:20 Uhr von frager1
Schaue einmal hier!
Welche Sachmittel kann der Betriebsrat verlangen?
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/artikel07421.html
Erforderliche Sachausstattung des Betriebsrats
http://www.mansholt-lodzik.de/26.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5&tx_ttnews%5BbackPid%5D=30&cHash=33a0c37692
Eines steht auch fest: Der AG bestimmt nicht die Arbeitszeit des BR. Der BR muss aber die betrieblich üblichen Arbeitszeiten beachten. Der AG muss notfalls dem BR unterschiedliche geeignete (nicht einsehbar) Räume zeitweise bereitstellen. Weiter auch abschließbare Schränke im erforderlichen Umfang, aber diese mit Schlüsseln von denen der AG keine Duplikate hat.
Notfalls sollte der BR sich rechtliche Betratung und Unterstützung zum durchsetzen seiner Rechte holen.
Erstellt am 17.12.2008 um 17:51 Uhr von Cinderella
Was sind denn die betriebsüblichen Zeiten?
Die der PDL oder der Mitarbeiter ,die bis 21 Uhr arbeiten? Wenn ich spätdienst habe möchte ich die möglichkeit haben den BR Raum betreten zu können, falls ich noch etwas zu erledigen habe oder ein Gespräch mit meinen Kollegen führe.
Mich würde interessieren ob wir berechtigt sind einen Schlüssel zum BR Raum zu bekommen.
Erstellt am 17.12.2008 um 18:42 Uhr von Dr.House
Cinderella,
mit dieser Regelung, die Ihr habt, untersteht Ihr vollständig der Kontrolle durch den AG. Das heißt, Ihr könnt nur BR-Arbeit machen, wenn Euer Chef nicht da ist.
Das geht schon gar nicht. Wenn Ihr Euch mit dem AG nicht einigen könnt, würde ich mir dann doch rechtlichen Beistand holen.
MfG Dr.House
Erstellt am 17.12.2008 um 19:15 Uhr von frager1
Betriebsübliche Zeiten sind die Regelarbeitszeiten. I.d. R. die Arbeitszeiten in wlecher die Koll. normalerweise auch arbeiten würden.
Der Zugang zum "BR-Büro" muss ungehindert erfolgen erfolgen können. Der BR muss auf deutsch gesagt nicht "Bitte" machen. Der AG muss sicherstellen, dass der BR ungehindert die für ihn zur verfügungstehende / gestellte Räume nutzen kann. Alles andere ist BR-/ Mandatsbehinderung. In diesen Fällen kann der BR Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gegen den AG einleiten.
Also den AG in einem Gespräch darauf hinweisen, dass man notfalls einen entsprechenden Beschuss fassen müsste in welchem man einen RA beauftragen würde die enstprechenden Maßnahmen gegen den AG einzuleiten.