Umgruppierung in Funktion und Eingruppierung - was kann der Gf im schlimmsten Fall anstellen?
Unser geschäftsführer will einen mitarbeiter in seiner funktion und Eingruppierung ändern. Der MA ist gegen eine Versetzung mit Umgruppierung. was kann der Gf im schlimmsten Fall anstellen. Der Betriebsrat würde dies mit einem Widerspruch versehen. Der MA ist fast 60 Jahre alt. Hat der GF überhaupt eine Chanche diesen MA umzugruppieren.
Community-Antworten (2)
14.02.2008 um 17:04 Uhr
Der ArbGeb kann nach §99 (4) BetrVG die Zustimmung des BR vom ArbGer ersetzen lassen. Je stichhaltiger euer Widerspruch ist, desto schlechter sind seine Chancen dabei.
14.02.2008 um 17:31 Uhr
@cat Gilt ein Tarifvertrag und wenn was steht da ? Oft gilt Altersicherung. Wenn kein TV gilt, was steht im Arbeitsvertrag? Ohne beiderseitigem Einverständnis AG und AN geht nichts. Bei eiener Änderungskündiung siehe @Petrus Aussage.
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