Hallo Kolleginnen und Kollegen,
es wäre schön, wenn uns jemand von euch möglichst bald etwas zum richtigen Verhalten des Betriebsrats bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung sagen könnte. Bei uns ist der folgende Fall akut: Eine Kollegin des Außendienstes hatte im letzten Jahr einen hohen Krankenstand (28) Tage. Dieses Jahr sind es bis dato 20 Tage.
Nachdem der Außendienstleiter sie kürzlich angewiesen hat, mehr zur Erreichung ihres Verkaufsziels zu tun, erfolgte nach dem darauf folgenden Wochenende erneut eine Krankmeldung. Da die Geschäftsleitung bereits seit einiger Zeit den Verdacht hegt, dass die Kollegin ihre Arbeit vernachlässigt, beauftragte sie einen Detektiv mit Nachforschungen. Dieser Detektiv konnte Fotos vorweisen, welche die Kollegin in sommerlicher Kleidung beim Flieseneinkauf in einem Baumarkt zeigt (dem Außendienstleiter hatte sie mitgeteilt, sie leide an einer schweren Erkältung). Durch diese Umstände sieht sich die Geschäftsleitung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Kollegin wurde in der Vergangenheit zwar wegen mangelnder Arbeitsleistung und häufige Krankmeldungen mündlich ermahnt, eine schriftliche Abmahnung hat es aber bisher nicht gegeben.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.