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Kündigung in der Probezeit

W
wertigo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr fleißigen Helfer,

mein Problem: Wir haben seit 15.Oktober 2008 einen Azubi, der wiederholt nicht zur überbetrieblichen Ausbildung erschien, ohne den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. 1. Abmahnung hat er bereits erhalten. Er befindet sich noch in der Probezeit. Unsere GL will Ihn kündigen. Muss der BR bei Arbeitnehmern (Auszubildende) in der Probezeit auch eine Anhörung durchführen?

Danke für Eure Antworten Wertigo

6.26002

Community-Antworten (2)

P
pit47

16.12.2008 um 14:12 Uhr

Hallo wertigo, auch in diesen Fall muss eine Anhörung nach § 102 BetrVG stattfinden.

F
frager1

16.12.2008 um 14:14 Uhr

Ja!

Google doch einfach einmal den Begriff "Kündigung in der Probezeit" ;-))

dann erhälst Du jede Menge Infos hierzu!

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