Rechtsanwaltbesuch GL mitteilen?
Hallo zusammen, wir haben in einer BR-Versammlung den Beschluß gefasst, daß wir rechtlichen Beistand brauchen und anfordern werden. Nächste Woche kommt ein Anwalt ins Haus und berät den Betriebsrat. Muß ich dieses Treffen jemanden von der Geschäftsleitung mitteilen? Wie sieht es mit der Rechnung für den Anwalt aus?
Vielen Dank
Community-Antworten (7)
16.12.2008 um 12:30 Uhr
Es gibt zwei Möglichkeiten einen RA zu beauftragen z.B. nach § 40 und § 80 BetrVG. Lies die mal bitte, vielleicht klärt sich deine Frage was Du weiter beachten musst von selbst.
16.12.2008 um 12:32 Uhr
Gerade bei solch gravierenden Problemen hilft die Gewerkschaft... Und das kostenfrei meines Wissens nach... Sollte keine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bestehen, ist es fraglich wie es mit den Kosten geregelt wird..
16.12.2008 um 15:45 Uhr
@wichtel Welche Kosten sind jetzt fraglich?
16.12.2008 um 16:03 Uhr
"Muß ich dieses Treffen jemanden von der Geschäftsleitung mitteilen? Wie sieht es mit der Rechnung für den Anwalt aus?"
Da ein BR NICHT vermögensfähig ist, ist es das selbstverständlichste der Welt, dass ein solcher Beschluss dem AG mitgeteilt werden MUSS.
Ob im Vorfeld eine ZUSÄTZLICHE Vereinbarung mit dem AG erfolgen MUSS, hängt einzig und allein von dem Grund der Inanspruchnahme ab. Die entsprechenden Paragraphen wurden bereits genannt.
"Wie sieht es mit der Rechnung für den Anwalt aus?"
Wenn Ihr Pech habt, dürft Ihr diese Kosten unter Euch aufteilen, da der AG nicht in jedem Fall verpflichtet ist, Kosten eines RA übernehmen zu müssen. Auch hier KANN gelten "Wer die Musik bestellt hat, darf sie auch bezahlen."
16.12.2008 um 17:29 Uhr
@all Seit wann werden in einer BR- Versammlung gültige Beschlüsse gefasst?
16.12.2008 um 18:14 Uhr
@rainer w, ich hege den leisen Verdacht dass mit BR- Versammlung..... BR Sitzung gemeint sein könnte, wenn nicht....peinsam....
16.12.2008 um 21:55 Uhr
majojon Der Geschäftsleitung muss nicht mitgeteilt werden, wer den BR besucht. Für das BR Büro und der Zuwegung hat der BR Hausrecht. Wenn der BR einen ordentlichen Beschluss in seiner Sitzung gefasst hat einen RA zu beauftragen und dies nicht offensichtlich aus reiner willkürlich geschieht, so hat der AG die Kosten zu tragen. Über den Beschluss, dass Anwalt XY beauftragt wurde, müsste der AG informiert werde. Aber wer informiert ist egal. Der RA kann dies dem AG auch mitteilen.
Die Aussage,
"Wenn Ihr Pech habt, dürft Ihr diese Kosten unter Euch aufteilen, da der AG nicht in jedem Fall verpflichtet ist, Kosten eines RA übernehmen zu müssen"
halte ich freundlich gesagt für Quatsch.
Selbst wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die Beauftragung eines RA nicht rechtens gewesen ist, muss der AG zahlen. Wie der RA dann seine Gebühren bekommt, ist seine Sache. Der RA müsste, obwohl vom BR beauftragt, den AG entsprechend verklagen. In so einem Verfahren wäre der BR nur Beteiligter. Mehr nicht.
Das Gremium Betriebsrat ist keine Rechtspersönlichkeit. Somit ist er nicht rechtsfähig. Auch ist der BR nicht vermögensfähig. Der BR kann somit keine Verbindlichkeiten eingehen und Forderungen erwerben. Ein BR haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung. Gegen einen BR können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es gibt nur eine Möglichkeit der Haftung. Das ist die Haftung des einzelnen Mitgliedes im Rahmen des BGB, also die übliche Haftung eines jeden Bundesbürgers.
Ist dem BR alles zu ungewiss und ist unsicher, könnten die Beschlüsse immer mit einer Enthaltung gefasst werden. Gibt es nun Probleme mit einem BR Beschluss, so behauptet jedes Mitglied es hätte sich enthalten. Und nun??
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