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Übernahme aus Probezeit und Befristung - Muss die Geschäftsleitung das dem BR mitteilen?

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Friedrich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage lautet: Muss die Geschäftsleitung dem BR mitteilen, wenn ein Mitarbeiter aus der Probezeit übernommen wird und ob er mitteilen muss, wenn ein Mitarbeiter aus einem befristeten Arbeitsvertrag übernommen wird? Bitte um konkrete Antwort. Danke

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Community-Antworten (1)

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RAKO

05.11.2008 um 13:24 Uhr

Wenn Du unter "Probezeit" verstehst, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, der länger geht als die Probezeit (also Einstellung z.B. befristet z.B. 12 Monate oder unbefristet, aber Probezeit 6 Monate): Dann Nein!

Wenn Du unter "Probezeit" verstehst, befristet z.B. 6 Monate zur Probe: Dann Ja! Beantwortet auch gleich Deine zweite Frage...

Wenn ein Mitarbeiter befristet eingestellt ist, dann läuft sein Vertrag mit dem Termin der Befristung aus. Eine Verlängerung der Befristung oder eine unbefristet Einstellung ist erneut ein Fall von §99 BetrVG.

Das gilt auch, wenn explizit kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, sondern das Arbeitsverhältnis dadurch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird, dass der AN einfach über das Ende der Befristung hinaus bei Euch weiterarbeitet (§625 BGB). Auch dann handelt es sich um eine Neueinstellung nach §99 BetrVG. Klingt widersinnig, ist aber so. Die Frage in diesem Fall ist eigentlich, ob ihr da überhaupt noch mitbestimmen wollt und nicht einfach froh seid, dass der Kollege einen festen Arbeitsplatz hat :-)

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