Bin JAV - Was kann ich tun damit alle/Teil der Azubis Übernommen werden ?
hej leute
eine frage bin neu zum JAV gewählt worden und möchte mich so gut es geht für die übernahme von den anderen azubis einsetzen ... was kann ich tun? Es gibt natürlich keine gesetzestexte ich weiß an sich auch kein recht auf übernahme aber in unserem konzern heisst es das wir immer nur so viele azubis einstellen soviel auch übernommen werden können, kann ich das irgentwie benützen ?
Danke im voraus
Community-Antworten (4)
16.12.2008 um 08:56 Uhr
Hallo CMD, gibt es einen Tarifvertrag bei Euch, in dem dieses geregelt ist? Sonst dem BR vorschlagen, eine Betriebsvereinbarung zu diesen Thema mit dem Arbeitgeber vereinbaren
16.12.2008 um 12:38 Uhr
Dein Engagement in Ehren, aber die Übernahme allein macht es ja auch nicht. Was bringt es dir und der Firma, wenn ein Azubi, der sich nur so durchschleust und überhaupt keine Lust hat Eigeninitiative zu zeigen, übernommen wird.. Oder wenn nicht genug Stellen zur Verfügung stehen.. Ich sehe es aus der Sicht deines Unternehmens als eher fragwürdig... Ich denke wenn du dich für einzelne Stark machst, die auch zeigen das sie wollen, erreichst du mehr als wenn auf Kraft alle übernomen werden sollen.
16.12.2008 um 13:08 Uhr
erstmal danke sehr für eure antworten, hmm das mit dem vertrag glaube ich nicht weil ich mir nicht vorstellen kann das sie das da mit reinschreiben. aber da ist etwas was was ich nicht verstehe ich arbeute in einen großen schwedischen möbelunternehmen ;-) und da heisst es das man jedes jahr nur soviele azubis übernimmt die man deutschland weit übernehmen kann und irgendwie kann das doch auch nicht sein aber meine ausbilderin hat das damal zu allen die jetzt im 3 lehrjahr sind gesagt irgenwie komisch naja
lg CMD
16.12.2008 um 14:08 Uhr
Hallo CMD, sagen kann man vieles, aber ob es umgesetzt wird, das steht in den Sternen. Hier hilft nur eine schriftliche Vereinbarung per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ausbildungsvertrag.
Hallo Wichtel, der JAV ist für alle Azubis und AN unter 18 Jahre zuständig. Es kann nicht sein, dass der JAV Arbeitgeberfunktionen ausübt, wenn er entscheidet, wer übernommen werden soll oder nicht. Deine Einstellung zu den Arbeitnehmervertretern solltest Du noch einmal überdenken.
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