Unsere Fa. hat einen neuen Betrieb in ca. 13Km Entfernung gebaut , in diesen neuen Be
trieb sind ca 50 Mitarbeiter von 290 Mitarbeitern umgezogen. Frage : Ist der Betriebsrat vom alten Betrieb auch für den Neubau zuständig , es ist die gleiche GmbH&CO.KG