Neuer Betrieb
Unsere Fa. hat einen neuen Betrieb in ca. 13Km Entfernung gebaut , in diesen neuen Be trieb sind ca 50 Mitarbeiter von 290 Mitarbeitern umgezogen. Frage : Ist der Betriebsrat vom alten Betrieb auch für den Neubau zuständig , es ist die gleiche GmbH&CO.KG
Community-Antworten (1)
28.01.2020 um 15:18 Uhr
Ja, solange der neue Standort zum selben Betrieb gehört und kein eigenständiger Betrieb ist.
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