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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenbesuch

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Wernicke0815
Jan 2020 bearbeitet

Darf BR krankenbesuch machen

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Community-Antworten (5)

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rtjum

27.01.2020 um 12:12 Uhr

ausserhalb der Arbeitszeit immer, ansonsten wohl eher ein Nein. Natürlich kann man das mit dem AG absprechen und wenn der nichts dagegen hat ist es auch kein Problem.

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UdoWoe

27.01.2020 um 13:49 Uhr

Aus welchen Gründen will der BR das machen? Aus rein privaten Gründen, weil man sich mit dem Erkrankten/ der Erkankten auch privat gut versteht. Warum nicht. Das ist Privat. Geht es darum Genesungswünsche zu übermitteln und einfach eine nette Geste rüber zu bringen. Dann bin ich auch dafür. Geht es aber darum zu erfahren wie lange die / der Erkrankte noch weg bleibt und ob Ersatz beschafft werden muss oder man will die Person auf ein "Krankenrückkehrgespräch" oder gar ein BEM vorbereiten, dann würde ich Nein sagen. Und wie rtjum schon geschrieben hat, ausserhalb der Arbeitszeit immer.

C
celestro

27.01.2020 um 14:53 Uhr

"Geht es aber darum zu erfahren wie lange die / der Erkrankte noch weg bleibt und ob Ersatz beschafft werden muss oder man will die Person auf ein "Krankenrückkehrgespräch" oder gar ein BEM vorbereiten, dann würde ich Nein sagen."

Und warum "Nein" in diesem Fall? Grundlage?

M
Matze

27.01.2020 um 15:56 Uhr

Wenn ich krank bin, möchte ich genesen und nicht von der betrieblichen Heimsuchung überrollt werden. Anstand kann manchmal auch überlegter Abstand sein.

In meiner Studienzeit hatte ich mal einen Kommilitonen wegen seiner anhaltenden Abwesenheit besucht. Ich stolperte in einer unaufgeräumten Wohnung über diverse leere Alkoholgetränkeflaschen. Ich traue mich dieses zu schreiben, weil es gut ausging, der Mitstudent sich fangen und das Studium beenden konnte. Es gibt sicher tausende Möglichkeiten wie es auch anders hätte ausgehen können.

U
UdoWoe

27.01.2020 um 16:01 Uhr

@celestro: Grundlage: Anstand und der Meinung, dass dies (wenn überhaupt) die Aufgabe des Vorgesetzten und/oder HR ist.

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